Fondsprognosen: Es wird eng

Die Finanzaufsicht BaFin arbeitet offenbar an Vorschriften für Prognoserechnungen bei Publikums-AIFs. Die Branche muss der Behörde zuvorkommen – und eine Unsitte beenden. Der Löwer-Kommentar

„Es ist ohnehin schon lange schwer verständlich, warum manche Anbieter ihre Kalkulationsgrundlagen so hartnäckig unter Verschluss halten.“

Schon seit dem Start der Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) Mitte 2013 hält sich eine Unsitte in den Emissionsunterlagen von manchen geschlossenen alternativen Investmentfonds (AIFs): Das maximal dreiseitige Merkblatt „wesentliche Anlegerinformationen“ (wAI) enthält wie gesetzlich vorgeschrieben drei Szenarien zum prognostizierten Gesamtrückfluss des Fonds, doch weder dort noch im Prospekt selbst finden sich Erläuterungen dazu oder gar eine detaillierte tabellarische Prognoserechnung über die Laufzeit.

Anleger und Vertrieb haben in diesen Fällen auf Basis der gesetzlichen Unterlagen keine Möglichkeit nachzuvollziehen, auf welchen Annahmen die Rückflussszenarien basieren und ob sie diese für realistisch halten. Diese Praxis mancher Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), die auch für den Vertrieb ein Risiko darstellt, ist nicht neu und schon seit langem Gegenstand von Kritik.

BaFin offenbar unzufrieden

Nun jedoch stellt sich heraus: Auch die Finanzaufsicht BaFin ist offenbar unzufrieden mit der Situation und bereitet über die bisherigen Vorschriften hinaus eine Verwaltungsanweisung für Prognosen vor. Darauf jedenfalls lässt die Antwort der Behörde auf die jüngste Cash.-Anfrage schließen.

“Allgemeine Standards für die Anforderungen an eine Prognoserechnung und deren Erläuterung im Prospekt müssen noch entwickelt werden“, antwortet Pressesprecherin Anja Schuchhardt auf die Frage, warum die BaFin die bisherige Praxis akzeptiert. Dabei handele es sich um eine „längerfristige Aufgabe“.

Das klingt zwar nicht danach, als sei die Behörde mit ihrem Vorhaben – fünf Jahre nach dem Start des KAGB – schon besonders weit vorangekommen. Aber früher oder später wird die BaFin womöglich mit einem entsprechenden Schreiben hinter dem Busch hervorspringen.

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