Bald BaFin-Regeln für Prognosen?

Noch immer gibt es unterschiedliche Angaben der Fondsanbieter über die Prospektprüfungspraxis der BaFin, vor allem in Bezug auf Prognoserechnungen. Cash. hat erneut bei der Behörde nachgefragt –
 und eine überraschende Antwort erhalten.

Elisabeth Roegele ist Chefin der Wertpapieraufsicht und damit auch für die Prüfungspraxis bei Prospekten zuständig.

Auch fünf Jahre nach der Regulierung durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) im Juli 2013 sind die Prospekte von alternativen Investmentfonds (AIFs) hinsichtlich ihres Aufbaus und der inhaltlichen Elemente höchst unterschiedlich.

Streitpunkt ist weiterhin vor allem das Thema der Prognoserechnung, also einer tabellarischen Ergebnisvorschau mit den prognostizierten jährlichen Einnahmen und Ausgaben über die gesamte Fondslaufzeit.

Die einen halten derlei für scheingenaue Kaffeesatzleserei. Für andere ist eine solche Prognose unerlässlich, damit Anleger und Vertrieb sich ein Bild von der angestrebten Rentabilität der Investition machen können – und davon, welche Annahmen dafür getroffen wurden.

Blind Pools ohne Detailprognosen

Denn vorgeschrieben ist eine Prognose durchaus: Nicht im Prospekt selbst, aber im Rahmen des maximal dreiseitigen Informationsblattes „wesentliche Anlegerinformationen“ (wAI) müssen mindestens drei Szenarien der möglichen Wertentwicklung enthalten sein.

In der Regel reicht der Platz dort aber lediglich für den prognostizierten Gesamtrückfluss bei Variation von maximal zwei Parametern und allenfalls spärliche Erläuterungen.

Dennoch ist in den Prospekten nur selten eine Prognoserechnung enthalten, vor allem bei Blind Pools. Genauer gesagt: Keiner der zuletzt aufgelegten Blind Pools enthält eine Detailprognose.

Seite zwei: Anbieter-Ausrede trifft nicht zu

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