
LG Essen: Nur protokollierte Mängel können nach Auszug geltend gemacht werden
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Essen zeigt, wie wichtig ein sorgfältig erstelltes Rückgabeprotokoll beim Auszug ist. Es legt verbindlich fest, welche Mängel bestehen und wer sie beheben muss – spätere Forderungen des Vermieters sind ausgeschlossen, wenn sie darin nicht aufgeführt sind.
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