VDR wird Deutsche Rentenversicherung

Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung schließen sich im Zuge der Organisationsreform seit dem 1. Oktober 2005 unter dem Dach der ?Deutschen Rentenversicherung“ zusammen. Mit der Reform stärke die gesetzliche Rentenversicherung ihre Position als moderner, kundenorientierter Dienstleister heißt es von Seiten der Rentenversicherer.

Die Organisationsreform hat in der Rentenversicherung im Wesentlichen zwei Ziele. Zum einen soll die überholte Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten auch für die gesetzliche Rentenversicherung aufgehoben und durch einen einheitlichen Versichertenbegriff ersetzt werden. Zum anderen ist die Rentenversicherung aufgefordert, ihre Anstrengungen zur Effizienzsteigerung noch weiter zu verstärken.

Durch die Fusion von Versicherungsträgern werden Doppelstrukturen abgebaut. Verfahrensabläufe können vereinfacht und Kosten verringert werden. Ein Ziel ist, Verwaltungskosten in Höhe von zehn Prozent innerhalb von fünf Jahren einzusparen. Das sind 350 Millionen Euro. Derzeit liegen die Verwaltungskosten mit 1,6 Prozent der Gesamtausgaben. Zum Vergleich: Die Verwaltungskosten der privaten Versicherungsgesellschaften lagen nach Berechnungen des Artlenburger Branchendienstes map-report im Jahr 2004 bei 3,27 Prozent.

Auf der Bundesebene gibt es mit der Organisationsreform zwei Zusammenschlüsse: Zum einen verschmelzen der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zur Deutschen Rentenversicherung Bund, zum anderen die Bundesknappschaft, die Bahnversicherungsanstalt und die Seekasse zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Gleichzeitig fusionieren einige Landesversicherungsanstalten zu deutlich größeren Regionalträgern.

An den Leistungen und Ansprüchen von Rentnern und Beitragszahlern ändert sich durch die Organisationsreform nichts. Alle Rentner und nahezu alle Beitragszahler bleiben jeweils bei dem Träger, der bisher für sie das Konto geführt hat. Nur ein sehr kleiner Teil der Beitragszahler wird in einem Ausgleichsverfahren über einen Zeitraum von 15 Jahren einem anderen Versicherungsträger zugeordnet. Für die Versicherten entsteht dadurch kein zusätzlicher Aufwand.

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