Investmentrente keine Rente?

Kaum auf dem Markt, könnte den fondsgebundenen Investmentrenten bereits das Aus drohen. Das zumindest geht aus einem Schreiben aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) hervor.

Das BMF betont, das Auszahlungen in Form einer konstanten Anzahl von Investmentanteilen keinen gleichbleibenden Bezug und damit auch keine Rentenzahlungen darstellen.

Das neu eingeführte Produkt „Investmentrente“ würde somit nicht der Ertragsanteilbesteuerung einer Rentenversicherung unterliegen, sondern müsste steuerlich – laut Schreiben – wie ein Investmentfonds behandelt werden.

Ergo: Die Investmentrente ist keine Rente im klassischen Sinne, sondern von Amts wegen ein Wertpapier. Die Folge für den Vertrieb wäre gewaltig. In letzer Konsequenz drohen wohlmöglich Beratern wegen steuerschädlichem Verhaltens Haftungsfallen.

Steuerrechtliche Probleme erwartet die Aspecta Lebensversicherung AG, Hamburg, bis dato einziger Anbieter der fondsgebundenen Investmentrente, nicht. „Leistungen, in Geld und in vertretbaren Sachen, die regelmäßig verfügbar sind, werden per Definition im Einkommenssteuergesetz als Rente anerkannt“, teilte das Unternehmen auf Anfrage von cash.-online mit. Daher seinen auch bei dem Produkt letztlich keine Nachteile zu befürchten, so das Fazit der Gesellschaft. Branchenexperten dagegen hegen massive Zweifel an der Argumentation des Versicherers.

Derweil wurde die Aspecta Lebensversicherung für ihre Investmentrente RENTE.invest vom Finanzen-Verlag, München, mit dem Goldenen Bullen ausgezeichnet.

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