Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Die Techniker Krankenkasse (TK), sowie die Gmünder Ersatzkasse (GEK) haben ihre Beiträge zum 1. Juli angehoben. Die vier Millionen Mitglieder starke Techniker Krankenkasse erhöht ihren allgemeinen Beitragssatz von 12,8 auf 13,2 Prozent. Rund eine Million Mitglieder und ihre Arbeitgeber müssen jetzt insgesamt 13,6 Prozent vom Bruttolohn an die Gmünder Ersatzkasse zahlen, macht ein Anstieg um 0,8 Prozentpunkte.

Wer den Erhöhungen entgehen will, hat ungeachtet der sonst üblichen 18monatigen Bindungsfrist an die jeweilige Krankenkasse ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten zum Monatsende. Darauf weist die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hin. Wer wechseln will, muß also bis spätestens 31. August kündigen.

Beitragssatzerhöhungen melden laut „stiftung warentest“ auch folgende Kassen: BKK Fahr +0,4 Punkte auf jetzt 12,9 Prozent, Sancura BKK +0,6 auf 13,6, BKK Pfalz + 0,5 auf 13,2 und BKK Gruner + Jahr + 0,7 auf 13,1. „Die letztgenannte Beitragssatzerhöhung ist zwar beschlossen, aber noch nicht vom Bundesversicherungsamt genehmigt und steht damit unter Vorbehalt“, heißt es bei den Verbraucherschützern weiter.

„Ob die von Bundeskanzlerin Angela Merkel im Rahmen des Kompromisses zur Gesundheitsreform genannten 0,5 Prozentpunkte ausreichten, müsse nach den jüngsten Berechnungen des Schätzerkreises der gesetzlichen Krankenversicherung bezweifelt werden“, heißt es in einer veröffentlichten gemeinsamen Erklärungen der Spitzenverbände der Krankenkassen.

Denn: „Der Gesundheitsfonds sei ökonomisch und sozialpolitisch unsinnig. Er werde zu erheblichen Mehrbelastungen der Versicherten, zu einem höheren Verwaltungsaufwand und unnötiger Bürokratie führen. Gewinner der Reform sei allein die private Krankenversicherung, da sich ihre Versicherten weiter nicht an der solidarischen Finanzierung des Gesundheitswesens beteiligen müssten“, bemängeln die Krankenkassen gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters.

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