Nürnberger und Württembergische bringen AGG-Policen

Seit August 2006 gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Personen vor Benachteiligungen wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter, sexueller Identität und der Weltanschauung schützen soll. Nach dem AGG haften Arbeitgeber, wenn Mitarbeiter nachweislich andere diskriminieren oder belästigen. Betroffene Arbeitgeber können auf Schmerzensgeld, Unterlassung und Schadenersatz klagen. Die Verantwortung für die Einhaltung des Gesetzes liegt beim Arbeitgeber.

Zum Schutz vor möglichen Kosten bietet die Württembergische Versicherung ab sofort eine Benachteiligungs-Haftpflichtversicherung. Mitversichert sind die Mitglieder des Aufsichtsrates, Vorstands oder der Geschäftsführung des Versicherungsunternehmens, seine leitenden Angestellten und alle übrigen Betriebsangehörigen sowie die in den Betrieb eingegliederten Mitarbeiter fremder Unternehmen. Für Auslandsschäden gilt weltweite Deckung. Ausnahmen: Die USA, Kanada und Länder, in denen Common-Law gilt wie etwa Großbritannien, Irland, Japan, Indien, Pakistan, Burma, Malaysia, Australien, Neuseeland, Ozeanien, Südafrika. Sofern die Ansprüche vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden, besteht auf für Benachteiligungen in diesen Ländern Versicherungsschutz, teilte die Württembergische mit. Der Selbstbehalt liegt bei 1.000 Euro.

Auch die Nürnberger Versicherung hat mit der AGG-HaftpflichtSchutz eine Police zum Schutz vor Diskriminierungsklagen auf den Markt gebracht. Angesprochen werden sollen Unternehmen bis 500 Mitarbeiter. Als Versicherungssumme können 100.000, 250.000, 500.000 und eine Million Euro vereinbart werden. Versichert sind die Unternehmen und ihre Töchter, Geschäftsleitung, leitende Angestellte und alle Mitarbeiter einschließlich Zeitarbeitskräfte und Aushilfen. Die Selbstbeteiligung liegt bei der Nürnberger bei 2.000 Euro. Der Beitrag richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter und nicht Umsatz.(dr)

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