Nachdem die Pflegereform den Bundesrat heute passiert hat, kommt es am 1. Juli 2008 zu umfassenden Neuregelungen der gesetzlichen Pflichtversicherung.
Den derzeit etwa zwei Millionen Pflegebedürftigen werden damit künftig höhere Leistungen zukommen. Im Einzelnen wurde durch die Entscheidung zudem geregelt, dass Pflegeheime in Zukunft strenger kontrolliert werden. Außerdem stellt der Gesetzgeber pflegende Angehörige künftig für einen Zeitraum von sechs Monaten sozialversichert von der Arbeit frei. Weiter ist geplant, bürgernahe Pflegestützpunkte einzurichten. Der Beitragssatz für Arbeitgeber und ?nehmer steigt in Folge der Änderungen um 0,25 Prozentpunkte von derzeit 1,7 auf 1,95 Prozent. (hb)
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