Gehen Wertkonten und bAV künftig getrennte Wege?

Bei der Expertenanhörung im Bundestag zum Flexi-II-Gesetz hat es einige Überraschungen gegeben: Unter anderem soll die sozialversicherungsfreie Übertragung von Wertguthaben in betriebliche Altersversorgung auf der Kippe stehen, berichtet die Febs Consulting, München.

Zahlreiche Wertkontenvereinbarungen sehen vor, dass Arbeitnehmer ihre Wertguthaben bei Ausscheiden aus Altersgründen im Zusammenhang mit dem Bezug der gesetzlichen Rente in eine betriebliche Altersversorgung überführen können. Bislang ist diese Überführung unter bestimmten Voraussetzungen sozial-versicherungsfrei möglich.

Einem Änderungsantrag zufolge soll diese sozialversicherungsfreie Verwendung zukünftig nicht mehr möglich sein. Begründung: Die beitragsfreie Überführung werde in der Praxis zum Teil sehr extensiv ausgenutzt. Zudem erreiche man mit der Streichung dieser Option die schon lange geforderte klare Trennung von betrieblicher Altersversorgung und Wertkonten.

Allerdings ist ein Bestandsschutz vorgesehen: Danach gilt die Streichung erst für Vereinbarungen, die nach der letzten Lesung im Bundestag geschlossen worden sind. Diese ist derzeit für den 13. November geplant. In Kraft treten soll das Flexi-II-Gesetz zum 1. Januar 2009.

?Damit bleibt für die Unternehmen, die ihren Mitarbeitern die Chance auf Umbuchung eines Wertguthabens in Leistungen der bAV anbieten wollen, ein letzter schmaler Zeitkorridor, um entsprechende Regelungen zu implementieren?, kommentiert das bAV-Beratungsunternehmen Febs Consulting.

Für Zündstoff sorgt weiterhin das Thema Kapitalanlagerestriktion: So sieht der Gesetzentwurf beispielsweise vor, dass künftig nur noch 20 Prozent eines Wertguthabens in Aktien oder Aktienfonds angelegt werden kann. ?Für längerfristige Wertkonten ist gerade eine höhere Aktienquote sinnvoll, da Anlageoptionen sonst zu starken Beschränkungen unterliegen würden?, kommentierte Wolfgang Mansfeld vom BVI. Dagegen steht Martina Perreng vom Deutsche Gewerkschaftsbund der Restriktion positiv gegenüber: Der Sicherungsgedanke müsse im Vordergrund stehen, schließlich handele es sich nicht um eine Geldanlage. (hi)

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