PKV-Klage: Karlsruhe fordert Stellungnahmen

In die Verfassungsbeschwerde von 30 privaten Krankenversicherern (PKV) gegen die Gesundheitsreform ist Bewegung gekommen: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die beteiligten Institutionen zu Stellungnahmen aufgefordert.

Mit einer so genannten großen Zustellung hat das Gericht Bundesregierung und Verbände gebeten, zu den Klagen der Versicherer Stellungnahmen abzugeben. Dazu haben sie bis zum 30. September Zeit, bestätigt eine Sprecherin des Gerichts gegenüber cash-online. ?Daraus kann man folgern, dass das Gericht sich mit der Sache beschäftigen wird.?

Ob eine Entscheidung noch in diesem Jahr zu erwarten sei, ließ die Sprecherin offen. Zu weiteren zeitlichen Abläufen könne man derzeit noch nichts sagen. Eine einstweilige Anordnung, die das Verfahren beschleunigen würde, haben die klagenden Unternehmen noch nicht eingereicht.

Die ?Financial Times Deutschland? berichtet in ihrer heutigen Ausgabe, dass die Versicherer einen solchen Schritt vorbereiten. Wenn im Oktober kein Zeichen für ein Urteil vor dem Jahreswechsel geben würde, werde man ihn gehen, will die Zeitung aus Branchenkreisen erfahren haben.

Im März hatten 30 private Krankenversicherer Verfassungsbeschwerde gegen die Gesundheitsreform eingelegt. Im Zentrum der Kritik steht vor allem der Basistarif (cash-online berichtete hier). (hi)

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