Riester: Förderung ausgeweitet

Auch Menschen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine Beamtenversorgung wegen Dienstunfähigkeit erhalten, haben einen unmittelbaren Anspruch auf Riester-Förderung, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin, mit.

So sieht es das Eigenheimrentengesetz vor, das im Juni verabschiedet wurde und rückwirkend zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist (cash-online berichtete hier).

Bisher waren die Betroffenen nur mittelbar förderberechtigt und konnten lediglich einen sogenannten Huckepackvertrag abschließen ? also nur dann riestern, wenn ihr Ehegatte einen Riester-Vertrag abgeschlossen hatte. Einen Mindesteigenbeitrag mussten sie bislang nicht zahlen, um die Zulagen zu erhalten.

Huckepackverträge müssen geändert werden

Mit der Rechtsänderung sind sie nun also unmittelbar förderberechtigt und müssen damit aber auch einen Mindesteigenbeitrag leisten, um die Förderung zu erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund rät daher, mit dem Anbieter der Riester-Rente Kontakt aufzunehmen und die sogenannten Huckepackverträge zu ändern. Nur dann ist es möglich, auch weiterhin die volle Förderung zu bekommen.

Der jährliche Mindesteigenbeitrag errechnet sich aus dem Vorjahreseinkommen. Das ist zum Beispiel bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung der Jahresbetrag der Bruttorente vor Abzug der einbehaltenen Beitragsanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bei einer Bruttojahresrente von 12.000 Euro beträgt der jährliche Mindesteigenbeitrag 2008 für eine Versicherte mit einem Kind 141 Euro.

Fragen zur genannten Thematik beantworten die Experten am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800. (hi)

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