Neuer D.A.S.-Rechtschutztarif bietet mehr Mediation

Mit dem neuen Rechtsschutz-Tarif ab Oktober 2010 erweitert die D.A.S. Rechtsschutz-Versicherung aus der Ergo-Versicherungsgruppe ihre Leistungen. So wird unter anderem das Mediations-Angebot im privaten Bereich weiter ausgebaut.

Beratung KundenZum Oktober 2010 weitet die D.A.S. Rechtsschutz-Versicherung das Mediations-Angebot im privaten Bereich ihrer Kunden deutlich aus: Mediationsverfahren können in Zukunft auch in Rechtsgebieten durchgeführt werden, die bislang gar nicht oder nur in Teilen versicherbar waren (zum Beispiel Familien- und Erbrecht, Baurecht). Es gelten keinerlei Risikoausschlüsse mehr. Ein Mediationsverfahren kann – für einen Streitfall der nach Vertragsabschluss eingetreten ist – direkt in Anspruch genommen werden, ohne die bei Rechtsschutzversicherungen sonst übliche Wartezeit von drei Monaten.

Bereits seit 2005 gehört die Mediation als außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren zum Angebot der D.A.S. Bislang wurden rund 2600 Mediationen initiiert – vor allem in den Bereichen Immobilien-, Vertrags- und Arbeitsrecht. Damit ist der Versicherer eigenen Angaben zufolge der größte Anbieter privater Mediation in Deutschland. „Die Erfolgsquote spricht für das Verfahren: Von den durchgeführten Mediationen sind rund 74 Prozent erfolgreich“, sagt D.A.S.-Vorstandssprecher Rainer Tögel. Bei einer gescheiterten Mediation bleibt dem Versicherungsnehmer immer noch die Möglichkeit, über die klassische Rechtsschutzdeckung die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen.

Darüber hinaus erweitert die D.A.S. ihre Produkte um weitere Merkmale und bietet neue Rechtsdienstleistungen an: So wird das Produktangebot für Gewerbekunden im Oktober um den Web-Check ergänzt. Spezialisierte Anwälte überprüfen die Internetseiten von Gewerbekunden auf rechtliche Fallstricke. Kritische Bereiche sind neben dem Impressum zum Beispiel auch Verlinkungen auf fremde Seiten, Datenschutz, die Beachtung des Gleichstellungsgesetzes und – etwa wenn Shops eingebunden sind – Angaben zu Widerruf und Rückgaberechten.

Neu ist zudem die Kostenübernahme für die Beratung zur Erstellung eines Testaments, die allen Kunden ab Oktober zur Verfügung steht. Benötigt der Versicherungsnehmer juristische Hilfe bei der Erstellung eines Testaments, vermittelt die D.A.S. einen geeigneten Rechtsanwalt oder Notar und übernimmt die entstehenden Kosten.

Neben dem Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung und der telefonischen Rechtsberatung sind auch neue Rechtsdienstleistungen Bestandteile der D.A.S. Produkte.

Eine weitere Besonderheit des neuen Tarifs: Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage auf einem selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus sind ab sofort mitversichert. Da Betreiber einer Photovoltaikanlage gewerbesteuerpflichtig sind und Einnahmen daraus demzufolge aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielt werden, waren Streitigkeiten rund um den Betrieb bislang nicht im Versicherungsumfang enthalten. Die D.A.S. schließt diese Versicherungslücke nun mit dem neuen Tarif. Versichert sind zum Beispiel Streitigkeiten rund um die Anschaffung, den Betrieb und die Errichtung der Anlage. (te)

Foto: Shutterstock

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