Rechtsschutz-Policen: Sanfter Streit im Trend

Die Rechtsschutzversicherung wandelt sich vom reinen Finanzierer der Prozesskosten zum Dienstleister und Konfliktmanager, der Streit vor Gericht  vermeiden hilft. Im großen Marktbericht gibt Cash. einen Überblick über die neuesten Entwicklungen der Sparte.

Text: Detlef Pohl

Advocard, und der Anwalt hilft sofort“, brachte es einst Schauspieler Manfred Krug in der Fernsehwerbung auf den Punkt. Offenbar mit Erfolg, denn 43 Prozent der deutschen Haushalte leisten sich eine Rechtsschutzversicherung. Das böse Erwachen kommt vielen womöglich erst, wenn der flotte Werbespruch den Test in der Praxis bestehen muss. Denn eine Rechtsschutz-Police gegen sämtliche Risiken gerichtlicher Auseinandersetzungen gibt es nicht.

Rechtsschutzversicherer leben von der unbestimmten Angst vieler Leute vor Streitigkeiten, die erst bei Gericht entschieden werden. Das Prozessrisiko ist vor allem ein Kostenrisiko, denn der Verlierer muss zumeist alle Kosten tragen. Die Rechtsschutzversicherung ist also in erster Linie eine Kostenversicherung.

Nur telefonische Erstberatung

Gezahlt wird jedoch längst nicht in allen Fällen. Schutz im Bereich des Mietrechts und Arbeitsrechts muss in der Regel gesondert zum Standardvertrag vereinbart werden. In vielen Bereichen gibt es überhaupt keinen Versicherungsschutz, etwa bei Bauvorhaben. Seit einigen Jahren kommt durch Gerichte jedoch Bewegung in den Bereich der sogenannten Risikoausschlüsse. Die Versicherer müssen auf Druck der Gerichte den Schutz ausweiten.

Kehrseite der kundenfreundlichen Justiz: Die Versicherer haben neu kalkuliert und die Policen-Preise mehrfach erhöht sowie ihre Bestände nach Prozesshanseln durchforstet. Zwar ist die Sparte mit rund 900 Millionen Euro Gewinn pro Jahr eine der einträglichs­ten überhaupt, doch werden die Bilanzen immer wieder wegen steigender Leistungen verhagelt.

So verbietet das Rechtsdienstleis­tungsgesetz von 2008 den Gesellschaften weiterhin, ihren Kunden eine eigene Rechtsberatung zu offerieren. Lediglich telefonische Erstberatung wurde erlaubt. Ein anderes Gesetz verbietet weitgehend die Vereinbarung von Erfolgshonoraren und Honoraren unterhalb der Gebührentabellen. Aus solchen Gründen müssen die Rechtsschutzversicherer immer wieder die Beiträge erhöhen. Folge: Mancher Bundesbürger wird sich den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zweimal überlegen.

Seite 2: Deutsche holen Rat in der Familie

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