Altersvorsorge: Aufklärungsbedarf bei gesetzlichen Änderungen

Ab 2012 gibt es einige gesetzliche Änderungen in der privaten Altersvorsorge. Doch die Aufklärung der Banken und Versicherer darüber lässt offensichtlich zu wünschen übrig: Die Mehrheit der Deutschen wurde bisher nicht ausreichend informiert, wie eine aktuelle Umfrage zeigt.

BeratungKnapp 83 Prozent der 1.000 von der Kommunikationsberatung Faktenkontor Befragten gaben an, nicht ausreichend von ihrer Bank oder Versicherung darüber informiert worden zu sein, welche Änderungen ab Januar 2012 bei der privaten Altersvorsorge in Kraft treten.

Dementsprechend hoch sei die Unwissenheit über die Neuerungen selbst: 69 Prozent der Bundesbürger wussten bislang nicht, dass beispielsweise der Garantiezins bei der privaten Lebens- und Rentenversicherung sinkt, so die Studienmacher.

Den gesetzlichen Änderungen steht die Mehrheit der Bevölkerung skeptisch gegenüber. 61 Prozent der Deutschen halten, so die Umfrage, die Befürchtung für berechtigt, dass ein Abschluss zu den neuen Konditionen eine niedrigere Rente zur Folge hat.

Ein Teil derer, die über die Neuerungen Bescheid wussten, planen einen Vertrag zu den alten Konditionen abzuschließen. Zehn Prozent der Bundesbürger wollen eine private Renten- oder Lebensversicherung vor dem Stichtag realisieren.

Die Mehrheit der Deutschen – knapp 69 Prozent – hat indes nicht vor, noch in diesem Jahr einen Versicherungsvertrag zur privaten Altersvorsorge zu unterschreiben. Die restlichen 21 Prozent haben sich bisher noch keine Gedanken über den Abschluss einer privaten Altersvorsorge gemacht.

Was sich ab Januar 2012 ändert

Hintergrund: Die Änderungen betreffen Neuverträge für private Renten- und Lebensversicherungen, die ab 1. Januar 2012 abgeschlossen werden. Derzeit kann jeder, der eine derartige Versicherung mit zwölf Jahren Mindestvertragslaufzeit abschließt, ab seinem vollendeten 60. Lebensjahr steuerbegünstigt über das Kapital verfügen.

Bei der Kapitalauszahlung muss der Versicherte dann nur die Hälfte der Erträge versteuern, die andere Hälfte bleibt steuerfrei. Im kommenden Jahr muss das Endalter für Neuverträge mindestens 62 Jahre betragen, um diesen Steuervorteil zu nutzen.

Bei der Basis- und Riester-Rente sowie bei allen Verträgen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung kann der Vertrag bei Abschluss noch in diesem Jahr bereits ab Alter 60 Jahre in Anspruch genommen werden. Ab 2012 steigt der früheste Termin auf das Alter 62 Jahre.

Zudem sinkt der Garantiezins ab Januar für Lebens- und Rentenversicherungen der von derzeit 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent. (ks)

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments