Vergleichsportale für Zahnzusatzversicherungen

Kurz und knapp: Ja, die Zahnzusatzversicherung lohnt sich aufgrund der hohen Gefahr des Bedarfs einer entsprechenden Zahnbehandlung für die meisten grundsätzlich. Hinzu kommt, dass die Kosten für die Zahnzusatzversicherung steuerlich abgesetzt werden können. Tatsächlich wird das aber nur bei sehr wenigen Steuerzahlern zum Tragen kommen – denn der für Sonderausgaben wie Versicherungen festgesetzte Höchstbetrag von 1.900 Euro ist mit der Kranken- und Pflegeversicherung normalerweise bereits ausgeschöpft.

Natürlich „lohnt“ sich eine Versicherung, deren Grundlage die Gesundheit bildet, immer dann am meisten, wenn die Gesundheit gut ist und sich nach Abschluss der Versicherung verschlechtert. So ist es möglich, dass selbst Menschen mit einem Alter von 59 Jahren noch von einer Zahnzusatzversicherung profitieren – wenn die dentale Gesundheit noch in einem guten Zustand ist. Andernfalls steigen die Beiträge für die Versicherung schnell in die Höhe.


Bezuschussung: Festzuschüsse zum Zahnersatz und Boni

Ohne Zahnzusatzversicherung läuft eine Kostenübernahme folgendermaßen ab: Der Patient bekommt vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan seitens des Arztes. Dieser wird zusammen mit dem Bonusheft der jeweiligen Krankenkasse bei selbiger eingereicht. Aus dem Bonusheft und der finanziellen Situation des Patienten errechnet die Krankenkasse den Zuschuss. Folgende Zahlen gelten dabei für einen fehlenden zweiten kleinen Backenzahn im Oberkiefer (nach Information der KZBV):

  • Zuschuss ohne Bonusheft: 436,52 €
  • Zuschuss mit 20 % Bonus: 523,82 €
  • Zuschuss mit 30 % Bonus: 567,47 €
  • Doppelter Zuschuss: 873,04 €

Die Zuschüsse sind bei anderen Szenarien natürlich nicht dieselben. Einen detaillierten Überblick über die Zuschüsse in Abhängigkeit des vorliegenden Befundes zeigt dieses Dokument der VDEK: Arbeitshilfe Festzuschussbeträge 2017. Für 2018 laufen die Verhandlungen noch.


Härtefallregelung für volle Kostenübernahme

Es gibt des Weiteren eine sogenannte Härtefallregelung. Diese greift beispielsweise bei bestimmten Sozialleistungen, BAföG oder bei Berufsausbildungsbeihilfe sowie ab einem bestimmten monatlichen Einkommen. Dann übernimmt die Krankenkasse die Zahnersatz-Regelversorgung in voller Höhe. Das sind die Einnahmegrenzen (nach Informationen der DAK):

 

Jahr 2017 2018
Singles 1.190 € 1.218 €
2-Personen-Haushalt 1.636,25 € 1.674,75 €
Mehrpersonen-Haushalt: Für jede weitere Person ausgehend vom 2-Personen-Haushalt 297,50 € 304,50 €

 

Von der Härtefallregelung profitieren auch Haushalte, deren Einkommen geringfügig über den genannten Grenzen liegt.

 

Bildquelle: Algirdas Gelazius – 560664991 / Shutterstock.com

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