Axa bietet nahtlosen Übergang von Krankentagegeld auf BU-Rente

Mit einem neuen Zertifikat will der Kölner Versicherungskonzern ein reibungsloses Ineinandergreifen unterschiedlicher Produktangebote im Leistungsfall garantieren. So soll das Krankentagegeld solange weiter gezahlt werden, bis die BU-Prüfung abgeschlossen ist.

Aufgrund unterschiedlicher Bedingungen von Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist ein nahtloser Übergang zwischen den verschiedenen Leistungen keineswegs selbstverständlich.

Die Definition der Berufsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung sei oftmals eine andere als in der Berufsunfähigkeitsversicherung, so Axa. Das könne dazu führen, dass die Krankenversicherung nicht mehr zahlt, da ihren Bedingungen zufolge bereits eine Berufsunfähigkeit eingetreten ist.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen arbeite mit anderen Bedingungen, daher sei hier eine separate Prüfung erforderlich, die oftmals mehrere Wochen in Anspruch nimmt.

Um Kunden und Vertriebspartnern hier Sicherheit zu bieten, geben die Lebens- und Krankenversicherer im Axa-Konzern per Zertifikat eine entsprechende Garantie. So zahlen die Krankenversicherer von Axa und der DBV Deutsche Beamtenversicherung künftig das Krankentagegeld solange weiter, bis die BU-Prüfung beendet ist.

Stellen die Lebensversicherer im Axa-Konzern im Rahmen der Prüfung eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit fest, erhält der Kunde, gegebenenfalls auch rückwirkend, die Leistungen aus seinem BU-Vertrag. (jb)

 

Foto: Shutterstock

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