SEPA: Zahltag für Versicherer

SEPA – der einheitliche europäische Zahlungsverkehrsraum steht in den Startlöchern: Ab dem 1. Februar 2014 müssen die Versicherer ihre Systeme umgestellt haben. Der Vertrieb kann wertvolle Impulse leisten, um die Akzeptanz der Kunden zu fördern.

Thomas Gerald Foth, CKC Finance IT
Thomas Gerald Foth, CKC Finance IT

Seit rund zehn Jahren arbeitet die Europäische Union (EU) daran, den einheitlichen europäischen Währungsraum um einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum („Single European Payment Area“ oder kurz: SEPA) zu ergänzen. Im Frühjahr 2012 haben sich Europaparlament und Europarat von einer marktgetriebenen und damit freiwilligen SEPA-Anpassung verabschiedet und die zwangsweise Umstellung im Rahmen einer EU-Verordnung beschlossen.

Der immer schnellere Zyklus von extern getriebenen Anpassungen für diverse Finanzregelwerke wie Solvency II, MaRiskVU, Deckungsrückstellungsverordnung, FATCA und Unisex-Rechtsprechung geht nun mit SEPA in eine neue Runde. Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass die Begeisterung in den Unternehmen für die Zahlungsverkehrspläne der EU gering ausfällt – zumal die Umstellung bestehender Verfahren mit großem Aufwand verbunden ist.

So müssen die deutschen Kreditinstitute für zahlreiche Branchen ein allgemein akzeptiertes und effizientes System bereitstellen – die Versicherungswirtschaft bildet da keine Ausnahme: Spätestens zum 1. Februar 2014 muss auch die deutsche Assekuranz auf die SEPA-Regelungen umstellen.

Neuerungen in allen Sparten

Analog zu den Euro- und Jahrtausendwende-Projekten sind der gesamte Versichertenbestand und das Neugeschäft betroffen. Auf der SEPA-Tagung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im April 2012 wurde deutlich, dass zwar seit Jahren entsprechende Vorbereitungen laufen, doch die konkreten Umsetzungsprojekte beginnen erst jetzt.

Umso wichtiger ist es, den Vertrieb zügig einzubeziehen. Er ist aufgrund seiner Kundennähe prädestiniert, Prozesse, Dokumente und Anwendungen kundenfreundlich zu halten.

Unabhängig von der vereinbarten Zahlungsart im Versicherungsvertrag ändert sich künftig das technische Format für die Ansprache der Bankverbindung (Kundenkennung). An die Stelle der Kontonummer und der Bankleitzahl treten IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code). Allen Versicherungssparten steht somit ein Austausch aller Dokumente sowie die Integration in die vertriebsunterstützenden Systeme bevor.

Seite zwei: Es gibt auch gute Nachrichten

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