SEPA: Zahltag für Versicherer

Welche weiteren Angaben sind zukünftig Pflicht?

Zunächst ist der Mandatstext verbindlich vorgeschrieben und muss vom Kontoinhaber separat gegengezeichnet werden. Die formelle Anforderung des Unterschriftenfeldes stellt bestehende Online-Verfahren vor neue Herausforderungen.

Dabei ist zu beachten, dass die digitale Signatur in Deutschland eine Vision bleibt. Selbst wenn der neue Personalausweis (nPA) die Voraussetzungen erfüllt, wird er für das Massengeschäft auf absehbare Zeit nicht flächendeckend einsetzbar sein. Ein Indiz hierfür ist die gegenwärtige Nutzung des ePost-Briefes.

Die Erweiterung der Pflichtangaben birgt zudem neue Fehlerquellen. Hier kann der Versicherungsvertrieb wichtige Anregungen geben, welche technischen Hilfen zur Vermeidung von Fehlern sinnvoll sind.

Beispielsweise bei der Frage, ob IBAN und BIC zur Unterstützung im Vorfeld online oder offline überprüft werden sollen. Neu ist auch die Klarstellung, dass der Kunde nun sowohl gegenüber der Versicherung als auch seiner Bank ein Mandat beenden kann. Hier muss mit der Bank verbindlich geklärt werden, wie Verzögerungen bei der Übermittlung von Störfällen zu vermeiden sind.

Für bestimmte Geschäftsfelder im Firmenkundenbereich kann der Einsatz des SEPA-Firmenlastschriftverfahrens infrage kommen und sollte dahingehend zumindest überprüft werden. Der Unterschied liegt hier in der Rechtssicherheit, dass eine Zahlung für den Empfänger final ist.

Provisionsläufe unverändert

Unmittelbare Auswirkungen auf Provision und Provisionsläufe wird es voraussichtlich nicht geben. Unvollständige SEPA-Mandate können jedoch die Bearbeitungszeiten zusätzlich erhöhen. Für die technische Abwicklung sind Provisionszahlungen und die Datenhaltung in der eigenen Verwaltungsumgebung direkt betroffen.

Der Anpassungsaufwand ist wie beim Versicherer unvermeidbar und kann durch entsprechende Vorarbeiten nur über die Zeit verteilt werden. Natürlich kann man schon jetzt IBAN und BIC beim Kunden abfragen, aber die Erfassung ist in der Regel noch nicht möglich. Hier sind die Anbieter von Vertriebssoftware gefordert, den Umstellungszeitpunkt zu kommunizieren und bei der technischen Umsetzung Unterstützung zu leisten.
Bei der Umstellung werden auch Geschäftspraktiken betroffen, die heute nicht zwingend automatisiert sind, wie beispielsweise das Makler- oder das Sammelinkasso.

Hier sind praktische Lösungen gefragt, um nach dem Stichtag potenzielle Störungen zu vermeiden. Alle weiteren Geschäftsvorfälle mit Einfluss auf Prämienzeitpunkt und Prämienhöhe sollten gemeinsam mit dem Vertrieb eingehend auf SEPA-Fristen und Formanforderungen überprüft werden. Hierzu zählen Vertragsstandards wie Beginnverlegung, Summenänderungen, Risikozuschläge und Dynamikanpassungen.

Ob es im Rahmen von SEPA zu neuen intelligenten Angeboten, wie etwa internetbasierte Zahlungsdienste oder Kreditkartenlösungen nach angelsächsischer Prägung kommen wird, ist derzeit noch fraglich.

Autor Thomas Gerald Foth verantwortet bei der CKC-Gruppe den Geschäftsbereich Business Development Insurance. Foth war Gründungsvorstand der Canada Life Europe für das Ressort Administration in Dublin und später Neu-Isenburg.

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