EU-Richtlinie IMD 2: Revolution in der Versicherungsvermittlung?

Gestern stellte die Europäische Kommission offiziell ihren neuen Regulierungskatalog für den Finanzsektor vor. Vorgesehen sind Maßnahmen, die die Versicherungsvermittlung grundlegend verändern könnten.

Europäische Kommission

Die von der Europäischen Kommission geplanten und von Binnmarktkommisar Michel Barnier präsentierten größten Einschnitte betreffen eine Ausweitung des Anwendungsumfangs der Neuregelung der Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD 2) im Vergleich mit der bislang gültigen ersten Richtlinie von 2002.

Konsequenz dieser Neuerung ist, dass nicht wie bisher lediglich die Versicherungsvermittler von dem Regelwerk betroffen sind, sondern alle Vertriebskanäle. Dies bedeutet, dass auch der Direkt- und der Internetvertrieb unter dem Dach der neuen Vermittler-Richtlinie zusammengefasst würden. In der Interpretation strittig ist aktuell noch, ob dies auch den Vertrieb via Bankschalter umfasst.

Zudem ist eine Verabschiedung der sogenannten PRIPS-Richtlinie vorgesehen, zu der auch die Kapitallebensversicherung zählt. Die Vorlage vereinfachter und standardisierter Produktinformationsblätter (Beipackzettel) vor Vertragsschluss soll verpflichtend eingeführt werden.

Darüber hinaus müssen Vermittler ihre Kunden über ihre Marktposition informieren. Außerdem sind Bestimmungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten vorgesehen, die auch die Offenlegung der Vermittlerprovision umfassen. Allerdings soll hierfür im Bereich der Schadenversicherungen eine zusätzliche Umsetzungsfrist von fünf Jahren eingeplant werden.

Politisches Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen Rahmens, unabhängig vom gewählten Vertriebsweg.

Als konkretes Indiz für einen akuten Handlungsbedarf verweist die Europäische Kommission auf eine europaweite Untersuchung. Demnach schließen über zwei Drittel aller Versicherungskunden ihre Verträge ohne angemessene Beratung ab.

Der Vorsitzende des europäischen Think Tanks MEDI (Monitoring European Distribution of Insurance) Henri Debruyne lobt die Initiative der Europäischen Kommission, die „erstmals den Kunden in den Mittelpunkt der europäischen Regulierung“ stelle.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt, dass in der zweiten EU-Vermittlerrichtlinie ein Verbot der Annahme von Provisionen für Versicherungsvermittler nicht vorgesehen ist. Der BVK hat in der Vergangenheit immer wieder gefordert, das bestehende und bewährte Provisionssystem der Versicherungsvermittlung in Deutschland beizubehalten.

Entschieden lehnt jedoch der BVK ab, dass der Entwurf der IMD II die Versicherungsvermittler künftig zwingen soll, ihre Provisionen offenzulegen und damit die Kunden eher verwirrt als informiert werden. Der BVK ist der Ansicht, dass mit der Informationspflichtenverordnung zum Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vom 18. Dezember 2007 die Versicherer in Deutschland bereits im ausreichenden Umfang verpflichtet wurden, bei Lebensversicherungen, der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Unfallversicherung die in der Prämie einkalkulierten Abschlusskosten in einer Summe und in Euro und Cent auszuweisen.

„Diese Regelung hat sich bewährt und verschafft den Verbrauchern eine weitaus bessere Vergleichsmöglichkeit der Produktkosten unterschiedlicher Anbieter“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Die Kunden können anhand der ausgewiesenen Abschlusskosten nachvollziehen, wie hoch sich die gesamten Nebenkosten einer von ihnen abgeschlossenen Versicherung belaufen. Neben dem entscheidenden vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz ist dies für die Verbraucher wichtig, und nicht, wie viel Provision ihr Vermittler erhält. Daher wird sich der BVK vehement dafür einsetzen, dass dieser Status quo beibehalten wird.“ (nl)

Foto: Shutterstock

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