Honoraranlageberatungsgesetz: Dreibrodt sieht Signalwirkung für Versicherer

Das vom Bundestag beschlossene Honoraranlageberatungsgesetz hat nach Meinung von Michael Dreibrodt, Chef der auf Honorarberatung spezialisierten Mylife Lebensversicherung, Signalwirkung für die Versicherer. Eine Regelung für die Assekuranz würde „über kurz oder lang“ folgen, so Dreibrodt.

Michael Dreibrodt, Mylife Lebensversicherung

Der Versicherungsbereich ist zwar vom Gesetz ausgenommen, doch Dreibrodt sieht auch für seine Branche Handlungsbedarf: „Die Eingrenzung auf bestimmte Finanzprodukte kann nicht im Sinne der Verbraucher sein. Daher sollte auch für den Versicherungsbereich mit dem komplexen Thema Altersvorsorge ein klarer Rahmen für die Honorarberatung definiert werden.“

Das beschlossene Gesetz zur Regelung der Honoraranlageberatung sei ein wichtiges Signal für die Honorarberatung in Deutschland, so Dreibrodt weiter. Die Einführung der Honorarberatung als alternatives Beratungsmodell sei damit unumkehrbar.

Die Mylife Lebensversicherung hat sich auf den Vertrieb von Netto-Tarifen spezialisiert. Diese enthalten keine Abschlussprovisionen und laufende vertriebliche Kosten. Die Vergütung des Beraters erfolgt laut Mylife durch ein separates, individuell mit dem Kunden zu vereinbarendes Honorar. (lk)

Foto: Mylife Lebensversicherung

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