Keine Pflichtversicherung für Elementarschäden

Eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wird es in Deutschland wohl nicht geben. „Wir können eine Versicherung für Elementarschäden nicht vorschreiben. Verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken stehen dagegen“, sagte der Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Baden-Württembergs Ressortchef Rainer Stickelberger (SPD), der Deutschen Presse-Agentur.

Nach den Hochwasserkatastrophen vor allem in den östlichen Bundesländern waren Forderungen nach einer Pflichtversicherung hochgekommen.

Die Justizminister der Länder wollen aber bei ihrem Treffen am Mittwoch und Donnerstag kommender Woche in Stuttgart beschließen, dass staatliche Hilfen – etwa für Flutopfer – daran geknüpft werden, ob ein Bürger sich freiwillig versichern ließ.

Nach den Hochwasserkatastrophen vor allem in den östlichen Bundesländern waren Forderungen nach einer Pflichtversicherung hochgekommen. Eine Arbeitsgruppe der Justizminister prüfte das – und kam zu einem ablehnenden Ergebnis.

Große Schäden in Bayern, Sachsen-Anhalt und Sachsen

Stickelberger beschrieb die mögliche Alternative: „Wir wollen die staatliche Opferhilfe daran knüpfen, ob jemand hinreichende Bemühungen unternommen hat, einen Schaden abzuwenden und sich zu zumutbaren Bedingungen versichern zu lassen.“ Die klare Botschaft müsse sein: Wer nichts unternehme, könne nachher auch nicht Geld vom Staat – etwa aus Sofortprogrammen der Bundesregierung zur Beseitigung von Flutschäden – kassieren.

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Im Jahr 2013 waren vor allem in Bayern, Sachsen-Anhalt und Sachsen große Schäden bei einem Hochwasser entstanden. Baden-Württemberg kam damals relativ glimpflich davon.

Quelle: dpa-AFX

Foto: Shutterstock

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