Versicherungsschutz für selbstfahrende Autos: Noch viele Fragen offen

Deutsche Versicherer wollen bald mit Kfz-Versicherungen für selbstfahrende Autos auf den Markt kommen. Bis es soweit ist, muss die Branche allerdings noch viele Fragen klären, meint die Unternehmensberatung Sopra Steria Consulting.

Fahren ohne Hand am Lenkrad: Im Januar 2015 präsentierte Daimler das Konzeptfahrzeug Mercedes F 015 auf der North American International Auto Show (NAIAS) in Detroit.

Insbesondere das Thema Haftung dürfte den Versicherern aus Sicht der Experten von Sopra Steria noch Kopfzerbrechen bereiten. Grundsätzlich geht es dabei um die Frage, ob ein Schaden, der durch ein selbstfahrendes Auto verursacht wird, dem Fahrer anzulasten ist oder dem Fahrzeughersteller.

Selbstfahrende Autos nur zulässig, wenn Fahrer sie jederzeit stoppen können

Derzeit sehe die Straßenverkehrsordnung in Deutschland vor, dass der Autobesitzer immer in die Fahrzeugsteuerung eingreifen können muss, erklären die Berater. Vergangenes Jahr sei das Abkommen angepasst worden, sodass nun auch autonome Fahrzeuge darunter fielen. „Allerdings sind selbstfahrende Autos nur dann zulässig, wenn der Fahrer sie jederzeit stoppen kann“, betonen die Experten.

Bei teilautonomen Systemen, wie Einparkhilfen, die das Fahrzeug selbstständig durchführt, haftet bislang auch der Fahrer – nicht zuletzt deshalb, weil sich im Schadenfall nur schwer feststellen lässt, „ob solche Systeme aktiv waren oder ob der Halter selbst fuhr“.

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Was technisch möglich ist, muss auch rechtlich abgesichert werden

„Technisch ist sicherlich schon sehr viel seitens der Hersteller realisierbar“, sagt Janina Röttger, Autoversicherungsexpertin bei Sopra Steria Consulting, „dennoch stehen wir in diesem Thema erst ganz am Anfang“.

Rechtliche Fragestellungen und der Umgang mit unterschiedlichen Szenarien müssten erst noch bewertet werden, so die Expertin, bevor risikoadäquate Tarife auf den Weg gebracht werden könnten.

„Zunehmender Aufwand für Schadensermittlung“

„Es zeichnet sich ein zunehmender Aufwand für die Schadensermittlung ab, was sich auf die Kostenstruktur der Tarifgestaltung auswirken könnte“, so Röttger weiter. Versicherer müssten sich deshalb den neuen Entwicklungen stellen und überlegen, wie ein zukünftiger Schadenprozess aussehen könnte. (lk)

Foto: Shutterstock

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