Mofa, Moped, E-Scooter: Blaue Kennzeichen ab März ungültig

Mopeds am Straßenrand
Foto: GDV
Kennzeichenwechsel zum Monatende: Das grüne ersetzt das blaue.

Es ist mal wieder so weit: Die blauen Versicherungskennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter verlieren Ende Februar ihre Gültigkeit und werden durch grüne Kennzeichen ersetzt.

Diese sind direkt bei den Kfz-Versicherern erhältlich.  Der Grund für den jährlichen Farbwechsel zum 1. März: Polizei und Ordnungsamt können so auf den ersten Blick erkennen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist.

„Wer im März weiter mit alten blauen Kennzeichen fährt, macht sich strafbar und ist nicht versichert. Er müsste also einen Unfallschaden komplett aus eigener Tasche bezahlen – inklusive möglicher Schadenersatzforderungen der Unfallopfer“, warnt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. 

Bilanz: Höhere Schäden, mehr Diebstähle 

Mit den insgesamt 2,9 Millionen Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen wurden im Jahr 2023 rund 21.300 Haftpflichtschäden verursacht. Nach Angaben des GDV steigen die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherer im Vergleich zum Vorjahr um satte 17 Prozent auf 99 Millionen Euro. Der Anstieg ist laut GDV insbesondere auf höhere Entschädigungszahlungen zurückzuführen: Für einen Schaden zahlten die Versicherer im Schnitt mehr als 4.600 Euro, ein Plus von 15 Prozent. 


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Weiter ansteigend sind nach Angaben des GDV auch die Diebstähle. 2023 wurden mehr als 10.000 kaskoversicherte Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen gestohlen, ein Plus von 46 Prozent. Der Großteil geht dabei auf den Diebstahl von E-Scootern (6.850). Im Vergleich zu anderen Fahrzeugklassen verschwinden die deutlich häufiger: Von 10.000 dieser Fahrzeuge wurden 277 geklaut, bei Pkw lag die Diebstahlquote hingegen bei nur vier von 10.000. 

Für welche Fahrzeuge gilt das grüne Kennzeichen?  

Anders als Pkw müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein gültiges Versicherungskennzeichen beziehungsweise eine Versicherungsplakette reichen.  

Seite 2: Welche Fahrzeuge klassische Versicherungskennzeichen benötigen und welche eine Versicherungsplakette

Lesen Sie hier, wie es weitergeht.

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