VSH: Wenn Vermittlern ein Berufsverbot droht

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Wer da die Zeit nicht optimal nutzt und ohne fachlich professionelle Begleitung vorgeht, steht plötzlich nicht nur unter Zeitdruck, sondern muss sich womöglich mit einem teuren oder unzureichenden Schutz begnügen. Wenn es dann noch bei der Risikoprüfung hakt und sich der Vertragsabschluss deshalb um Wochen oder gar um Monate hinzieht, dann muss der Vermittler die Registrierung komplett neu beantragen – mit allem bürokratischen Aufwand, der sich dann auch noch mal in die Länge zieht. Monate ohne Einnahmen, da dürfte manch ein Vermittler in die Knie gehen.

Die Kündigungsfrist im Schadenfall von vier Wochen ist aktuell der Regelfall. Nur wenige VSH-Verträge weisen eine Frist von beispielsweise drei Monaten aus. Wohl dem, der einen solchen Vertrag und damit genügend Zeit hat, sich im Falle einer Kündigung einen neuen zu beschaffen.

Drop-Down-Police als Lösung

Noch wirkungsvoller ist der Schutz für die Vermittler mit einer so genannten Drop-Down-Police. Das heißt: Der vorsorgende Vermittler schließt eine weitere VSH-Police zunächst on Top auf seine bestehende VSH-Grund-Police ab. Also nicht eine zweite VSH-Police neben der ersten, was als Doppelversicherung unzulässig wäre. Sondern eine Police, die auf die bestehende aufsetzt.

Auf seine beispielsweise 1,3 Millionen Euro Deckungssumme werden somit noch einmal zum Beispiel 1,3 Millionen Euro „aufgesattelt“. Mit doppeltem Effekt: Einerseits besteht VSH-Schutz auch für größere Schäden, was für viele Vermittler existenziell bedeutend werden kann. Andererseits „fällt“ im Falle eines Schadens und einer damit verbundenen Kündigung des Erstvertrages der zweite Vertrag quasi nach unten an die Stelle des vorherigen Grundvertrages.

Seite drei:  Vorsorgliche Schadensmeldungen fließen in Statistik

Lesen Sie hier, wie es weitergeht.

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