(K)ein Rezept gegen Altersarmut

Diese Anforderung reicht der Arbeitgeber bisher an den Versicherungsanbieter weiter, der bei der Direktversicherung bisher immer ein Produkt liefern konnte, das mindestens die eingezahlten Beiträge liefert. Bei extrem niedrigen Zinsen beziehungsweise einem Rechnungszins von 0,9 Prozent bedeutet dies: Die Anforderung der Beitragsgarantie ist für den Versicherer vor allem bei kurzen Vertragslaufzeiten kaum noch oder nicht mehr zu bewältigen.

Es ist daher gut möglich, dass es künftig für bestimmte Vertragskonstellationen keine Produkte mehr am Markt mit Beitragserhalt geben wird und der Arbeitgeber mit dem Restrisiko womöglich alleine dasteht. Das wiederum kann dazu führen, dass Arbeitgeber, um Haftungsrisiken zu vermeiden, die bAV nicht im gewünschten Maße im eigenen Unternehmen fördern.

bAV und Riester-Rente im Niedrigzinsumfeld

Zudem werden Produkte, die eine Beitragsgarantie liefern müssen, keinen ansprechenden Ertrag mehr liefern – die Garantie frisst bei niedrigen Zinsen sämtliche Ertragschancen, für chancenreiche Anlagen ist nichts übrig. Arbeitnehmer werden solche Produkte nur noch ungern abschließen, wenn keine attraktiven Ertragschancen mehr gegeben sind.

Kurzum: Die gesetzlichen Anforderungen an den Beitragserhalt bei der bAV und auch bei der Riester-Rente führen dazu, dass diese Produkte im Niedrigzinsumfeld nicht mehr richtig funktionieren. Das ist nicht konsequent – einerseits schaut die Politik zu, wie die EZB dem Zinsmarkt die Basis entzieht, andererseits fordert sie von privaten Versorgungsträgern wie Versicherern und Fondsgesellschaften, dass sie bei Riester und der bAV trotz Niedrigzinsen eine Beitragsgarantie liefern.

Seite drei: Verpflichtende Teilnahme von Arbeitnehmern an der bAV

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