Automatisiertes Fahren: Automatisch versichert?

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will mit einem Gesetzentwurf die rechtlichen Grundlagen für das automatisierte Fahren schaffen. Dabei geht es auch um die Frage, wie „wahrnehmungsbereit“ der Fahrzeugführer sein muss. Cash.Online hat bei der Versicherungswirtschaft nachgefragt, wie es künftig um den Versicherungsschutz der Halter bestellt sein wird.

Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

Wie das „Handelsblatt“ am Montag berichtet, sollen laut Gesetzentwurf künftig Fahrzeuge betrieben werden dürfen, „die für eine bestimmte Zeit und in bestimmten Situationen“ die Kontrolle übernehmen. Erlaubt sein solle, „dass sich der Fahrzeugführer während der Fahrzeugführung mittels automatisierter Fahrfunktion vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugsteuerung abwenden darf“.

Die Neuregelung sieht dem Pressebericht zufolge vor, dass der Fahrer weiter am Lenkrad sitzt und „wahrnehmungsbereit“ bleibt, damit er „nach Aufforderung durch das automatisierte System“ wieder übernehmen kann. Vorgeschrieben werden solle in solchen Autos auch ein Chip, der aufzeichnet, wann das System aktiv war und wann der Fahrer fuhr.

Nach wie viel Sekunden muss der Fahrer reagiert haben?

Das Ministerium äußerte sich vorerst nicht zu inhaltlichen Details. „Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der internen Abstimmung“, sagte ein Sprecher am Montag in Berlin. Gleichwohl geht aus dem Zeitungsbericht hervor, dass laut dem bisherigen Entwurf ein „Mindestmaß an Aufmerksamkeit“ vom Fahrer erwartet wird. Was das konkret bedeutet, nach wie viel Sekunden der Fahrer reagiert haben muss, sollen im Streitfall Gerichte klären, heißt es in der Begründung des Entwurfs, berichtet das „Handelsblatt“. Kommt es zum Unfall, sollen Daten aus einer Blackbox bei Klärung der Ursachen helfen.

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Dass im Zweifel wenige Sekunden darüber entscheiden, ob es zu einem Unfall kommt oder nicht, zeigen die Ergebnisse der Studie „Übernahmezeiten beim hochautomatisierten Fahren“, die von der Unfallforschung der Versicherer erarbeitet und im Juni vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht wurde.

Seite zwei: Weglegen von Smartphone oder Tablet kann wertvolle Zeit kosten + GDV-Reaktion auf Gesetzentwurf

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