„Annahmeverhalten der BU-Anbieter völlig unterschiedlich“

Die aktuelle Leistungsstatistik des Versicherungsverbandes GDV zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) stößt in Vermittlerkreisen auf großes Interesse. Der Verband stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein gutes Zeugnis aus, doch Vermittler wissen, dass es im Einzelfall kompliziert werden kann: So hänge der Abschluss eines BU-Vertrags oftmals auch von „Zeit, Lust und Laune des Prüfers ab“, weiß ein Makler zu berichten.

„Ein Versicherer wird immer genau prüfen, ob er wirklich zu einer Zahlung verpflichtet ist. Gerade bei psychischen Erkankungen ist bekannt, dass Anbieter hier mehr als nur genau prüfen“, sagt Versicherungsmakler Helge Kühl.

Bei kaum einen Thema sind sich Versicherungsmakler und Verbraucherschützer so einig wie beim Thema Berufsunfähigkeitsversicherung – ihr Nutzen wird von kaum einen Versicherungsexperten in Zweifel gezogen. „Eine BU eignet sich im Grunde für jeden Erwerbstätigen, dazu zählen auch Hausfrauen und Hausmänner, Studenten und eigentlich sogar Schüler ab zehn Jahren“, sagt Versicherungsmakler Helge Kühl aus Neudorf in Schleswig-Holstein.

Eine BU bewahrt Versicherte vor dem Sturz ins finanzielle Nichts

Eine BU bewahrt Versicherte vor dem Sturz ins finanzielle Nichts, wenn sie ihren Beruf wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr ausüben können – sei es temporär oder gar dauerhaft. Kommt es zum Ernstfall, hat der Versicherte Anspruch auf die zuvor vereinbarte Rente.

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Auf die Frage, welches die wichtigsten Kriterien sind, die beim Abschluss einer BU zu berücksichtigen sind, antwortet Makler Kühl, dass es zunächst darum gehe, die Beitrags- und Leistungsunterschiede zu beachten. Zudem sei der Verzicht des Versicherers auf die abstrakte Verweisung „ein absolutes K.-O.-Kriterium“. Die abstrakte Verweisung ermöglicht es den Versicherern, den Antragsteller auf einen Beruf zu verweisen, in dem er noch arbeiten kann, unabhängig davon, in welchem Beruf der Versicherte zuletzt tätig war.

Das gute BU-Bedingungswerk hat auch eine Kehrseite

Weil die Versicherer natürlich wissen, dass die abstrakte Verweisung für Makler und Vermittler ein rotes Tuch ist, findet sie sich heute kaum noch in den Versicherungsbedingungen wieder. Doch das zumeist gute BU-Bedingungswerk der Versicherer hat auch eine Kehrseite. Eine BU-Absicherung ist keineswegs günstig, daher kommt dem Zeitpunkt des Abschlusses eine hohe Bedeutung zu.

Seite zwei: „Annahmeverhalten der Anbieter nach wie vor völlig unterschiedlich“

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