Bundesrat gibt grünes Licht für Flexi-Rente

Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht für die Flexi-Rente gegeben. Damit können Arbeitnehmer vom kommenden Jahr an flexibler aus dem Berufsleben aussteigen.

In einer Entschließung zu dem Gesetz forderte der Bundesrat, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten grundsätzlich nicht als Einkommen anzurechnen.
In einer Entschließung zu dem Gesetz forderte der Bundesrat, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten grundsätzlich nicht als Einkommen anzurechnen.

Das Gesetz schafft eine neue Teilrente und ermöglicht, sie mit Teilzeitarbeit zu kombinieren. Das soll einen Anreiz bieten, länger zu arbeiten und den drohenden Fachkräftemangel abzumildern.

Außerdem dürfen diejenigen, die mit 63 Jahren in Teilrente gehen, künftig deutlich mehr hinzuverdienen. Bislang drohten drastische Kürzungen von bis zu zwei Dritteln, wenn der Hinzuverdienst mehr als 450 Euro im Monat betrug. Ab Juli 2017 können Rentner jährlich 6300 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen. Darüber liegende Verdienste werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

In einer Entschließung zu dem Gesetz forderte der Bundesrat, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten grundsätzlich nicht als Einkommen anzurechnen. Ansonsten käme es zu einer Kürzung von vorzeitigen Alters- und Erwerbsminderungsrenten. Dies sei unzumutbar, so die Länderkammer. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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