Kfz-Versicherung: Tipps für den Urlaub mit Auto

Der Sommer nähert sich unaufhaltsam und mit ihm auch die Ferienzeit. Viele Bundesbürger werden auch in diesem Jahr wieder mit dem Auto in den Urlaub fahren. Die Württembergische Versicherung AG erklärt, welche Absicherungen dabei vonnöten sind.

Egal ob am Meer oder in den Bergen – im Schadensfall ist eine gute Absicherung unersetzlich.

Besonders auf langen Strecken wechseln sich gemeinsam verreisende Urlauber häufig mit dem Fahren ab um so entspannter ans Ziel zu kommen. Dafür müssen jedoch alle Fahrer mitversichert sein. Grundsätzlich empfehle es sich, für alle Mitfahrenden Warnwesten mitzuführen.

Weiterhin sollte laut der Württembergische Versicherung AG geklärt werden, ob die Kfz-Versicherung – Haftpflicht, Teil- und Vollkaskoversicherung – auch bei Unfällen im Urlaubsland haftet.

Dabei gelte grundsätzlich, dass man innerhalb der geografischen Grenzen der EU sowie in einigen spanischen, portugiesischen und französischen Hoheitsgebieten wie Madeira oder Martinique durch die Kfz-Versicherung geschützt sei.

Grüne-Karte-System beachten

Es sei ratsam, die maximale Deckung zu vereinbaren, sowie einen Kfz-Schutzbrief abzuschließen. Letzterer gelte in Deutschland und im europäischen Ausland und biete Pannenhilfe vor Ort.

Bei Fahrten in außereuropäische Länder schütze die Kfz-Haftpflichtversicherung nur, wenn das Land Teil des sogenannten Grüne-Karte-Systems sei.

Ob das bereiste Land dazugehöre, könne man auf der Grünen Versicherungskarte erkennen. Diese ist der Württembergische Versicherung AG zufolge kostenlos beim Kfz-Versicherer erhältlich.

Hohe Bußgelder in manchen Ländern

Die Karte sollte jederzeit mitgeführt werden, da sie in vielen Ländern als Nachweis für die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges gelte und bei Verkehrskontrollen vorgewiesen werden müsse.

Mit einem hohen Bußgeld müsse in manchen Ländern rechnen, wer keine oder ein abgelaufenes Exemplar der Grünen Versicherungskarte bei sich trage.

Bei Reisen etwa nach Armenien und Georgien müsse vor Ort eine Grenzversicherung abgeschlossen werden, da die Karte dort nicht anerkannt werde.

Seite zwei: Europäischer Unfallbericht

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