Kliniken, Kassenärzte und Kassen streiten wegen Notfallversorgung

Die Erstversorgung von Patienten in den Notfallambulanzen der Kliniken sorgt für neuen Streit zwischen Krankenhäusern, Kassenärzten und Krankenkassen. Hintergrund ist, dass seit 1. April eine neue Regelung zum Notfall- und Bereitschaftsdienst gilt. 

Krankenhaus Notfall
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat Darstellungen der Krankenhäuser zurückgewiesen, die Neuregelung zur ersten Begutachtung von Notfallpatienten setze Ärzte massiv unter Zeitdruck.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) beklagt einen massiven Zeitdruck bei der ersten Abklärung von Notfallpatienten. „In zwei Minuten soll die verwaltungsmäßige Erfassung der Patienten stattfinden und ein Mediziner Zeit haben, um eine Diagnose zu stellen, die medizinisch korrekt und auch rechtssicher ist“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum der Deutschen Presse-Agentur.

Hintergrund ist, dass seit 1. April eine neue Regelung zum Notfall- und Bereitschaftsdienst gilt. Besonders strittig ist die sogenannte Abklärungspauschale. Dabei entscheidet ein Arzt, ob der Notfallpatient zu einem niedergelassenen Arzt geschickt werden kann, oder ob er weiter stationär im Krankenhaus behandelt werden muss. Die Pauschale wird tagsüber mit 4,74 Euro honoriert und nachts mit 8,42 Euro.

DKG: Krankenhauslobby verunsichert Patienten und Ärzte

Diese Gebührenziffern deckten offiziell nur zwei Minuten ab, argumentierte Baum. „Medizin in einer Zeitspanne, die nicht für ein hartgekochtes Ei reicht, das kann nicht im Sinne von Ärzten sein. Im Sinne von Patienten ist es sicherlich nicht.“ Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nannten diese Darstellung „ausgemachten Unsinn“.

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, sagte der dpa, dass „die Krankenhauslobby in diesem Streit Patienten und Ärzte mit ihren Schreckensmeldungen verunsichert“, sei ärgerlich. „Der Streit zwischen Kliniken und niedergelassenen Ärzten um ambulante Behandlungen darf nicht auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten ausgetragen werden. Wir brauchen funktionierende Modelle der Zusammenarbeit.“

KBV: Abklärung entlastet Notfallambulanzen

Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Gassen, erläuterte der dpa, wenn in einer ersten Abklärung entschieden werden kann, ob ein Patient auch ambulant von einem niedergelassenen Arzt behandelt werden kann, entlaste das die Notfallambulanzen. Die Ärzte dort hätten dann mehr Zeit für die „echten“ Notfälle. „Für diese Abklärung hat es bisher keine Honorierung gegeben.“ Seit 1. April gebe es nun genau für diese Abklärung Geld.

Baum sagte weiter, die Ärzte „werden sich sicherlich nicht nach zwei Minuten umdrehen, wenn sei keine Klarheit haben. … Der Druck ist aber natürlich extrem, den insbesondere die Krankenkassen hier ausüben.“ Letztlich würden die Kliniken in eine ethische Falle und in Verluste getrieben. „Sie erbringen alle erforderlichen Leistungen für die Patienten und die Kassen sparen zugunsten ihrer Milliardenüberschüsse.“ (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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