Mofas und Mopeds: Weniger Unfälle, höhere Entschädigungen

Nach den Statistiken des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben die 1,7 Millionen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen im Jahr 2015 rund 22.000 Haftpflichtschäden verursacht. Das waren sechs Prozent weniger als im Vorjahr.

Anders als Pkw müssen Mofas und Mopeds für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden.
Anders als Pkw müssen Mofas und Mopeds für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden.

Da die Versicherer für jeden Schaden im Schnitt sechs Prozent mehr zahlen mussten, blieben die Gesamtkosten mit 60 Millionen Euro so hoch wie im Vorjahr.

Gestohlen wurden 2015 laut GDV rund 2.500 kaskoversicherte Mofas und Mopeds, das waren 14 Prozent weniger als im Vorjahr. Trotzdem verschwinden die Kleinkrafträder nach Angaben des Verbandes immer noch deutlich häufiger als andere Fahrzeuge: Von 1.000 Mofas und Mopeds wurden elf geklaut (1,1 Prozent), bei Pkw lag die Diebstahlsquote hingegen bei nur 0,5 von 1.000 Fahrzeugen.

Ab März schwarze Kennzeichen gültig

Anders als Pkw müssen Mofas und Mopeds für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen reichen. Die Farbe der jeweils bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün.

Ab dem 1. März dürfen Mofas und Mopeds nur noch mit schwarzen Kennzeichen unterwegs sein. Die grünen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Wer dennoch mit den alten Kennzeichen weiterfährt, hat laut GDV keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr und macht sich strafbar. (kb)

Foto: Shutterstock

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