Restschuldversicherungen auf dem Prüfstand

Die Bundesregierung will Kreditnehmer vor teuren Restschuldversicherungen schützen. „Die wachsende Kritik am Verkauf von Restschuldversicherungen nehmen wir ernst“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Ulrich Kelber (SPD), dem „Tagesspiegel“ (Mittwochausgabe).

Der Bundestag ist derzeit mit einer neuen Richtlinie zum Versicherungsvertrieb befasst.
Der Bundestag ist derzeit mit einer neuen Richtlinie zum Versicherungsvertrieb befasst.

„Es gibt zunehmend Fälle, in denen Banken Verbrauchern teure Restschuldversicherungen verkaufen, obwohl der Versicherungsschutz nicht in dem Umfang oder gar nicht benötigt wird“, so Kelber. Erstaunlicherweise führe der angeblich gute Schutz durch die Restschuldversicherung trotzdem nicht dazu, dass Banken den bonitätsabhängigen Zinssatz des Versicherten reduzieren.

Wenn Banken einen Kredit vergeben, bestehen sie meist darauf, dass der Kunde eine Restschuldversicherung abschließt. Diese springt ein, wenn der Darlehensnehmer arbeitslos wird oder stirbt. Eine Restschuldversicherung ist aber meist teuer. Verbraucherschützer fordern seit längerem eine Reform. Der Bundestag ist derzeit mit einer neuen Richtlinie zum Versicherungsvertrieb befasst. Dieses Verfahren will Kelber nutzen. „Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen werden Verbesserungen bei Restschuldversicherungen diskutiert.“

Streit über Beratungsmängel

Der Ombudsmann für Versicherungen, Prof. Günter Hirsch, hatte am Dienstag in seinem Jahresbericht erklärt, er sehe beim Thema Restschuldversicherung den Gesetzgeber in der Pflicht. Hauptsächlich werde über Leistungsverweigerungen sowie über behauptete Beratungsmängel bei Vertragsschluss gestritten. Oft lägen kompliziert gestaltete Vertragsbeziehungen zugrunde. (dpa-AFX)

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