Generali erweitert Produktportfolio in der betrieblichen Altersversorgung

Die Generali erweitert ihr bAV-Produktportfolio um zwei Zielrenten im Sozialpartnermodell. Angeboten werden sie nach Aussagen des Konzerns in den beiden Durchführungswegen Direktversicherung und Pensionsfonds. Damit wolle man sich bewusst in diesem neuen attraktiven Geschäftsbereich positionieren, kündigt Deutschlands zweitgrößter Erstversicherungskonzern an.

 

Peter Heise, Chief Insurance Officer der Generali Deutschland: „Das Betriebsrentenstärkungsgesetz leistet einen strukturellen Beitrag für die finanzielle Absicherung im Alter.“

 

Die Direktversicherung wird dabei über die Konzerntochter AachenMünchener Lebensversicherung AG angeboten. Der Vertrieb der Zielrente erfolgt nach Unternehmensangaben über die Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der Deutsche Vermögensberatung (DVAG). Diese hatte vor einigen Jahren den Alleinvertrieb für die AachenMünchner übernommen. Bei der Kapitalanlage bedient sich die Generali ihrer Investmentpartner.

Den Pensionsfonds will die Generali Deutschland über die Konzerntochter Generali Pensionsfonds AG am Markt etablieren. Dieser werde einer der größten branchenunabhängigen Pensionsfonds am deutschen Markt sein, so der Versicherer weiter. Ziel sei es, mit innovativen Pensionsplänen, flexiblen Tarifen, einer einfachen Produktgestaltung sowie einer leistungsfähigen, digitalisierten Bestandsverwaltung attraktive Versorgungsleistungen zu ermöglichen.

„Das Betriebsrentenstärkungsgesetz leistet einen strukturellen Beitrag für die finanzielle Absicherung im Alter. Wer als Arbeitnehmer die gesetzliche Rente durch eine betriebliche Altersversorgung ergänzen möchte, der kann durch das Sozialpartnermodell von einer attraktiven Vorsorgelösung profitieren“, sagt Peter Heise, Chief Insurance Officer Life der Generali Deutschland AG und Vorstand Lebensversicherungen der AachenMünchener.

Das Sozialpartnermodell ist ein entscheidender Lösungsansatz des seit 1. Januar 2018 geltenden Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Dabei können die Tarifpartner – Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände – den Arbeitnehmern ihrer jeweiligen Branchen eine spezielle Vorsorgelösung zur Verfügung stellen. Denn durch das Sozialpartnermodell können nach deutschem Arbeitsrecht erstmals reine Beitragszusagen erteilt werden. In der Folge entfällt die Einstandspflicht der Arbeitgeber. Dies ermöglicht neue Freiheiten bei der Kapitalanlage und eröffnet versorgungsberechtigten Arbeitnehmern Chancen auf attraktive Renditen.

Ob die deutschen Arbeitnehmer die Offerten letztlich annehmen werden, bleibt abzuwarten. Denn ein aktuelle Umfrage der Unternehmensberatung Willis Towers Watson zeigt, dass Sicherheit, also eine risikofreie Anlage der bAV-Sparbeiträge, für 78 Prozent der Arbeitnehmer absolute Priorität hat und mit Abstand die wichtigste Anforderung an die bAV darstellt. (dr)

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