Softfair kürt die besten stationären Krankenzusatzversicherungen

Das Analysehaus Softfair hat erstmals ein Rating zu stationären Krankenzusatzversicherungen vorgelegt. Dafür wurden die Bedingungswerke von mehr als 150 Tarifen und 32 PKV-Anbietern untersucht. Die Top-Tarife kommen demnach von Axa, Barmenia, Concordia, Continentale, Bayerische, Gothaer, Hallesche und Inter. 

Christoph Dittrich, Geschäftsführer der Firma Softfair, in Hamburg
Christoph Dittrich: „Leistungen wie die Erstattung ambulanter Operationen oder ein Wechselrecht sind grundsätzlich nur dann versichert, wenn sie ausdrücklich in den Bedingungen erwähnt sind.“

Nach Angaben von Softfair wurden in dem Rating 26 Leistungsbereiche untersucht. Unter anderem floss in die Bewertung ein, ob ein Tarif bei ambulanten Operationen leistet, eine Anschlussbehandlung ohne Einschränkungen übernommen wird und Kosten für eine stationäre Kur getragen werden.

Einen durchgängig guten Standard bieten laut Softfair alle Tarife bei „ärztlichen Leistungen (Chefarztbehandlung)“ und „Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer“. Große Leistungsunterschiede zeigten sich indes bei Zahlungen über den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Lediglich 13 Versicherer bieten hier nach Angaben des Analyehauses eine Kostenübernahme an.

Nicht alle Bedingungswerke leicht verständlich

„Nicht alle Bedingungswerke sind leicht verständlich abgefasst. So wird beispielsweise der Leistungsbereich ‚Kostenübernahme für stationäre Psychotherapie‘ nicht immer explizit erwähnt. Bei der Analyse und vor allem der Bewertung solcher Leistungsaussagen muss genau geprüft werden, ob entsprechender Versicherungsschutz nicht vielleicht bereits durch eine andere, vorangestellte Aussage vorliegt“, erläutert Geschäftsführer Christoph Dittrich.

„Das kann hier zum Beispiel im Themenblock ’stationäre Heilbehandlung‘ der Fall sein, wenn – abgesehen von der medizinischen Notwendigkeit – keinerlei Einschränkungen gemacht werden. Andere Leistungen, wie die Erstattung ambulanter Operationen oder ein Wechselrecht, sind dagegen grundsätzlich nur dann versichert, wenn sie ausdrücklich in den Bedingungen erwähnt sind“, so Dittrich. (kb)

Foto: Anna Mutter

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