Urteil: Versicherer dürfen sich Vergleichsportalen nicht entziehen

Versicherer dürfen sich dem Kfz-Versicherungsvergleich von Check24 nicht entziehen. Das urteilte jetzt das Landgericht Köln (Aktenzeichen 31 O 376/17) und wies dahingehend die Klage der Huk-Coburg gegen das Münchner Vergleichsportal zurück.

 

Versicherer dürfen sich nicht einem Kfz-Versicherungsvergleich entziehen. Das urteilte das Landgericht Köln.

 

Ausgangspunkt für das Urteil war, dass Check24 eine möglichst vollständige Marktabdeckung anstrebt und dabei in den Vergleichsergebnissen auch Tarife mit den jeweiligen Leistungsbestandteilen von Anbietern anzeigt, die nicht mit Check24 kooperieren und nicht die technischen Mittel zur Verfügung stellen, um ihre Tarife in Echtzeit abzurufen. Die Huk-Coburg hatte dagegen Klage eingereicht: Der Versicherer wollte sich dem Vergleich in Check24 nicht stellen und als Marke zudem nicht mehr im Kfz-Versicherungsvergleich auftauchen.

Nach der jetzigen Entscheidung des Landgerichts Köln können Versicherungen nicht untersagen, dass ihre Tarife auch ohne Preise und nur mit Leistungsbestandteilen im Vergleichsergebnis angezeigt werden. Die zuständige Richterin vom Landgericht Köln bekräftigt, dass es sich bei Check24 gerade nicht um einen reinen Preisvergleich handelt, sondern „vielmehr um einen weitergehenden Vergleich der verschiedenen Tarife der einzelnen Anbieter“. Denn neben dem Preis erhalten Verbraucher umfassende Informationen über viele weitere Merkmale der Tarife, die sie in ihre Produktentscheidungen einbeziehen. (dr)

 

Foto: Check24

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