Auch Huk-Coburg und LVM bieten E-Scooterversicherungen an

Millionen Deutsche liebäugeln laut Medienberichten mit dem Kauf eines E-Scooters. Zum 15. Juni 2019 tritt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft und ihrer Nutzung steht dann nichts mehr im Weg. Doch zunächst einmal müssen die elektrischen Tretroller versichert werden. Nachdem bereits gestern die Bayerische den Auftakt machte, ziehen Huk-Coburg und LVM heute nach.

Um E-Scooter im Straßenverkehr zu nutzen, braucht man eine Versicherung.

Ohne die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die Kfz-Haftpflichtversicherung, dürfen E-Scooter nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden.

Die Plakette richtig anbringen

Die Plakette muss unterhalb der Schlussleuchte des E-Scooters angebracht werden, die Bescheinigung dient unter anderem als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung im Schadensfall.

Zur Beantragung werden eine gültige Betriebserlaubnis sowie die Fahrzeugdaten samt Hersteller und Identifikationsnummer benötigt.

Das Angebot der Huk-Coburg

Die Huk-Coburg bietet sowohl diese Kfz-Haftpflichtversicherung als auch eine Teilkaskoversicherung an. Bis zu einem Alter von 23 Jahren kostet die Kfz-Haftpflichtversicherung für das Versicherungsjahr 2019/2020 (März 2019-Februar 2020) 29 Euro, ab 23 Jahren sogar nur 19 Euro.

Die Leistungen sehen eine Deckung in Höhe von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall bzw. bei Personenschäden bis zu 15 Millionen Euro je geschädigter Person vor. Der Versicherungsschutz besteht dabei grundsätzlich auch innerhalb der Europäischen Union – E-Scooter-Fahrer sollten aber darauf achten, dass die Scooter im jeweiligen Land auch tatsächlich gefahren werden dürfen.

 

Seite 2: Was grundsätzlich bei der Nutzung zu beachten ist

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