Binse der Woche: Bei Dunkelheit Fahrstil anpassen

Mit der Zeitumstellung Ende Oktober brechen meist recht schnell auch die kalten und dunklen Tage und Wochen des Jahres an, oft begleitet von Regen, Nebel und erstem Schneefall. Die Württembergische Versicherung empfiehlt, sich beim Auto- und Radfahren auf die jeweiligen Licht- und Wetterbedingungen einzustellen. Eine Meldung mit Sinn, aber zu geringem Erkenntnisgewinn.

 

Mit dem Herbst beginnt eine für Autofahrer sehr ungemütliche Jahreszeit. Nebel, nasse und rutschige Straßen durch Laub. Aber auch Fußgänger oder Radfahrer sind deutlich schlechter zu erkennen.

 

Sobald die Temperaturen sinken und die Bäume ihre Blätter fallen lassen, ist es Zeit für Autofahrer, die Sommerreifen gegen Winterreifen auszutauschen und dem Spritzwasser sowie dem Kühlmittel einen guten Schuss Frostschutz beizumischen.

In Deutschland gibt es keine allgemeine Winterreifenpflicht, sondern eine situative. Diese greift, wenn die Witterungsbedingungen winterlich sind – unabhängig von der Jahreszeit. Fahrer, die gegen die situative Winterreifenpflicht verstoßen und bei winterlichen Wetterverhältnissen ohne die spezielle Bereifung unterwegs sind, müssen mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt im deutschen Fahrtenregister rechnen.

Bei Behinderung des Verkehrs werden sogar 80 Euro fällig. Wer sein Auto nicht winterlich bereift, setzt darüber hinaus sogar seinen Kasko-Versicherungsschutz aufs Spiel, wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Im Falle eines Unfalls kann die Versicherung die Leistungen für den Schaden am eigenen Wagen kürzen, sofern grob fahrlässiges Verhalten gemäß den Versicherungsbedingungen nicht mitversichert ist. Die aktuellen Kfz-Tarife der Württembergischen schränken in diesen Fällen den Versicherungsschutz jedoch nicht ein.

Anpassung ist das Zauberwort beim Autofahren im Herbst – nicht nur wegen der Rutschgefahr. Auch die Sicht ist häufig schlecht oder kann sich schnell ändern. Eine einfache Faustregel, um sich auf die oft stark schwankenden Wetterverhältnisse schnell einstellen zu können, ist deshalb „Sichtweite = Geschwindigkeit“.

Bei einer Sichtweite unter 50 Metern bedeutet das, nicht schneller als 50 km/h zu fahren. Zudem ist das Einschalten der Nebelschlussleuchten erst bei einer Sichtweite von unter 50 Metern gestattet.

Viele nutzen auch in der dunklen Jahreszeit das Fahrrad für den Weg zur Arbeit. Auch sie sind im Herbst gefährdet. Vor allem wenn sie dunkel gekleidet sind, werden sie von Autofahrern oft erst sehr spät gesehen. Deshalb ist es ratsam, sich hell und in Farben zu kleiden, die in der Dämmerung gut zu erkennen sind.

Darüber hinaus hilft es, wenn Radfahrer ihre Kleidung und das Fahrrad mit Reflektoren ausstatten und für gute Beleuchtung sorgen. Auch feuchte, rutschige Wege und Straßen sind für Radfahrer jetzt eine Gefahr.

Stürzt ein Radfahrer in der Freizeit, ist das ein Fall für die private Unfallversicherung. Diese bietet finanzielle Absicherung nach einem Unfall und, wie beispielsweise bei der Württembergischen, auch Hilfsleistungen für den privaten Alltag über einen gewissen Zeitraum. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt lediglich auf dem Weg von und zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte. (dr)

Foto: Shutterstock

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