BMF und BaFin in der Kritik: Wird der Provisionsdeckel falsch gespannt?

Zur Erstellung des Evaluierungsberichtes zum Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im vierten Quartal 2017 bei Lebensversicherern deren Provisionszahlungen vor und nach LVRG abgefragt. Kritik zu den Erhebungsvorgaben gibt es vom Düsseldorfer Brancheninformationsdienst ‚versicherungstip‘.

 

Im Rahmen der Ende 2017 erfolgten BaFin-Abfrage sollten die Lebensversicherer u. a. die Zahlungen an Vermittler zur Vergütung des Vermittlungserfolges und die zugrunde liegende Bruttobeitragssumme melden.

Die Daten gingen in den vom BMF am 28.06.2018 veröffentlichten LVRG-Evaluierungsbericht ein und wurden maßgeblich zur Begründung eines Provisionsdeckels bei Lebensversicherungsprodukten im BMF-Referentenentwurf vom 18.04.2019 herangezogen.

Vermittler sollen nach BMF-Plänen maximal 2,5 % Vergütung erhalten und in Abhängigkeit noch festzuzurrender Parameter weitere 1,5 %, also maximal 4,0 %.

Provisionen meistens bei mindestens 50 % der Prämie

Doch wie sich nun herausgestellte, hat die BaFin bei der Datenerhebung nicht sichergestellt, dass nur die Vergütungen und Beitragssummen der Produkte gemeldet wurden, die bei der Einführung des LVRG im Fokus standen, also LV-Produkte mit Sparanteil.

„In der Datenerhebung zur Evaluierung des LVRG mussten die Versicherungsunternehmen angeben, welche Abschlussprovisionen gemessen an den Bruttobeitragssummen an Versicherungsvermittler aus dem Neugeschäft des Jahres 2017 gezahlt bzw. in Aussicht gestellt wurden“, bestätigt die Aufsicht auf Anfrage von ‚versicherungstip‘, dass die Provisionen aller Produkte anzugeben waren.

Daher mussten Versicherer bei der Gesamtangabe u. a. auch die Provisionen für die Restschuldversicherung mit berücksichtigen. Doch bei der unter massiver Kritik stehenden Restschuldversicherung liegen die Provisionen laut einer BaFin-Marktuntersuchung meistens bei 50 % der Prämie und darüber.

Aufsicht gibt Informationen nur teilweise frei

Das aber beeinflusst die im Evaluierungsbericht veröffentlichen Vergütungsdaten. Gleichwohl wurden die mit Restschuld-Zahlen vermischten Daten vom BMF herangezogen, um im Provisionsdeckel-Referentengesetzentwurf die Notwendigkeit einer Deckelung der Abschlussprovisionen für Lebensversicherungen zu begründen.

Die Versicherer-Aufsicht wiegelt ab: „Der BaFin ist im Rahmen der regulären Berichterstattung bekannt, welche Versicherer Restschuldversicherungen in einem wesentlichen Umfang vertreiben. Dies wurde bei Zusammenstellung der Daten berücksichtigt“, heißt es in einer Antwort an den Düsseldorfer Branchendienst.

 

Seite 2: Wieso Experten keine gute Möglichkeit zur Berechnung sehen

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