Streit um Kompass eskaliert

Matthias Schmidt, CEO der Kompass Group
Foto: Kompass Group Deutschland AG
Matthias Schmidt

Eine einstweilige Verfügung und eine Stellungnahme der Gegenseite: Im Streit um die "doppelte Kompass Group" geht es weiter hoch her.

Die jüngsten Ereignisse: Am 2. Mai hat die Kompass Group AG eine Pressemitteilung mit den Vorwürfen unwahrer Tatsachenbehauptungen und des Identitätsdiebstahls gegen die Kompass Group Deutschland AG versendet. Außerdem gab das Unternehmen an, eine einstweilige Verfügung gegen die Kompass Group Deutschland AG erwirken zu wollen. 

Dazu nimmt die Kompass Group Deutschland AG nun in einer eigenen Pressemitteilung Stellung: Das Landgericht Mannheim habe dem Antrag auf einstweilige Verfügung der Kompass Group AG nicht stattgegeben. Stattdessen sei zunächst eine mündliche Verhandlung in einigen Wochen anberaumt worden. „Unserer Ansicht nach spricht das dafür, dass das Gericht die Argumente der Kompass Group AG für nicht ausreichend erachtet hat, um die einstweilige Verfügung ohne eine solche Verhandlung zu erlassen“, heißt es in der Pressemitteilung.


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Man betrachte die Vorwürfe als haltlos und habe bereits Schritte eingeleitet, um gegen diese „bewusste Rufschädigung“ anwaltlich vorzugehen. Die „Diskreditierung“ diene allein dem Versuch, die Kompass Group Deutschland AG als Mitbewerber zu verdrängen.

Der Hintergrund: Der Aufsichtsrat der Kompass Group AG hatte die Vorstände Marcus Renziehausen und Matthias Schmidt mit sofortiger Wirkung freigestellt. „Wir bedauern den Vorgang sehr“, so Aufsichtsratschef Hans-Gerd Coenen, „wir haben viel Vertrauen in die junge Mannschaft gesetzt. Doch leider haben sie dieses nicht gerechtfertigt.“ Eine Fortsetzung der Zusammenarbeit sei nicht mehr möglich. Anschließend erklärten Schmidt und Renziehausen in einer Pressemitteilung, dass sämtliche Geschäftsbereiche Teil der neu gegründeten Kompass Group Deutschland AG seien. Die bisherige Kompass Group AG sei nur noch eine Mantelgesellschaft. Im Interview mit Cash. sagte Schmidt, dass es „keinen Zweifel“ über die Eigentumsverhältnisse gebe.

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