Eine heiße Sache: Vorsicht beim Grillen

Laue Sommerabende laden zu gemütlichen Grillrunden ein und locken Tausende an den heißen Rost. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W), rät dabei zur Vorsicht und gibt Hinweise, wie der Grillabend ein sicheres Vergnügen bleibt.

Grillen gehört zu den liebsten Freizeitbeschäftigungen der Deutschen: Für viele stellt dies den Inbegriff eines schönen Sommerabends dar. Schon kleine Unachtsamkeiten können jedoch zu einem großen Schaden führen. Damit der Grillabend nicht böse endet, gilt es, einige Grundregeln zu beachten.

Qualitätssiegel

Die Sicherheit beim Grillen beginnt bereits beim Kauf eines Grillgeräts. Die mit einem GS-Zeichen gekennzeichneten Produkte erfüllen die gesetzlichen Mindestanforderungen, sind standsicher, hitzebeständig und frei von scharfen Kanten.

Sicherer Stand im Freien

Für den Grill sollte ein standfester, ebener und hitzeresistenter Standort in ausreichendem Abstand zu brennbaren Materialien gewählt werden. Ein Sicherheitsabstand von zwei bis drei Metern ist das Mindestmaß, damit Hitze und Funkenflug nichts in der Nähe versengen oder gar entflammen.

Alle Holzkohle-Grillgeräte sollten ausschließlich im Freien benutzt werden, denn beim Grillen in geschlossenen Räumen besteht Vergiftungsgefahr. In freier Natur darf nur auf ausgewiesenen Plätzen gegrillt werden.

Anzünder

Laut der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin geschehen jährlich allein in Deutschland circa 4000 Grillunfälle, häufig durch die Verwendung von Brandbeschleunigern. Daher sollten niemals brennbare Flüssigkeiten wie Benzin oder Spiritus verwendet werden, weder zum Anzünden noch zum Nachschütten auf zu langsam brennende Grillholzkohle.

Die Verwendung kann zu Stichflammen und damit zu schweren Verbrennungen führen. Zum Anzünden des Grills werden am besten Trockenbrennstoffe oder feste Grillanzünder aus dem Fachhandel unter Beachtung der Sicherheitshinweise des Herstellers verwendet. Zudem sollte das Feuer nicht mit Pressluft oder mit Sauerstoff angefacht werden.

Aufsicht der Kinder

Ein Grill darf nie unbeaufsichtigt sein. Insbesondere Kinder und Haustiere sollten vom Grill ferngehalten werden. Ein Sicherheitsabstand von mindestens zwei bis drei Metern ist sinnvoll.

Ausrüstung und Hitzeschutz

Mit Grillhandschuhen und einer Grillschürze schützt man sich vor Verbrennungen. Für das Anzünden eignen sich überlange Anzünder und entsprechende Streichhölzer. In der Nähe des Grills sollte Synthetik-Kleidung vermieden werden, da diese in der Regel brennbar ist und leicht entflammen kann.

Löschen

Während des Grillfeuers sollten Löschmittel (z.B. Kübel mit Sand, Löschdecke) bereitgehalten werden. Ein Feuerlöscher oder ein Eimer Wasser helfen, Entstehungsbrände zu bekämpfen. Brennendes Fett sollte jedoch niemals mit Wasser gelöscht, sondern durch Abdecken mit einem Pfannendeckel o.Ä. erstickt werden.

Nach dem Grillen muss außerdem die Glut abgelöscht werden. Da Brandgefahr besteht, darf die heiße Asche nicht in Müllgefäße gefüllt werden. Bei der Nutzung einer Grillstelle im Freien muss die Glut außerdem vollständig mit Erde abgedeckt werden, damit der Wind sie nicht forttragen kann.

Im Falle eines Grillunfalls

Bei Unfällen oder Bränden hilft die nächste Rettungsleitstelle unter der Notrufnummer 112 weiter. Ist jemand in Brand geraten, muss er unverzüglich gelöscht werden: Brennende Menschen sollten mit Wasser übergossen und über den Boden gewälzt werden. Auch eine Decke kann das Feuer ersticken, in Notfällen hilft auch ein Pulverfeuerlöscher weiter.

Geschützt durch die richtigen Versicherungen

Dramatisch sind nicht nur die gesundheitlichen Folgen eines Unfalls für die Opfer. Auch auf die Person, die gegebenenfalls eine Verletzung verschuldet hat, kommt einiges zu, da sie zum Beispiel für Behandlungskosten haftet und Schmerzensgeld zahlen muss. Hier kann eine Privathaftpflichtversicherung helfen.

Eine Rechtsschutzversicherung sichert für den Fall eines Rechtsstreits ab, der oft ebenfalls hohe Kosten mit sich bringt.

Da Grillen in den meisten Fällen ein Privatvergnügen ist, greift im Übrigen die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Eine private Unfallversicherung hingegen deckt einen Großteil der Kosten bei eventuellen Spätfolgen ab.

Foto: Shutterstock

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