Gefahr E-Scooter: Gesetzliche Unfallversicherung meldet sich zu Wort

Nach vielen Wortmeldungen zum Thema E-Scooter nimmt nun auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Stellung. Hauptgeschäftsführer Professor Dr. Joachim Breuer warnt vor den Gefahren für Kinder und Senioren. Warum die Regelung noch offen ist.

Der Hauptgeschäftsführer der DGUV wünscht sich Sicherheit auf Gehwegen.

 

„Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Scootern muss so geregelt werden, dass sie weder für die Nutzerinnen und Nutzer noch für andere Verkehrsteilnehmende zu einer zusätzlichen Gefahr im Straßenverkehr werden.

Angesichts der Erfahrungen, die im Ausland bereits vorliegen, halten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung daher einige der Regelungen im aktuellen Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums für sehr problematisch.“ so Professor Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der DGUV.

Insbesondere die Unterscheidung der Fahrzeuge mit Berechtigung zur Benutzung des Gehwegs bereitet ihm Sorgen.  Der Kompromiss, dass die Höchstgeschwindigkeit auf Gehwegen künftig 12 km/h betrage, komme einer Verdoppelung der geltenden Geschwindigkeit gleich, so Professor Breuer weiter.

Für die Nutzer von E-Scootern bedeutet dies, dass die eigene Reaktionszeit in Gefahrensituationen sinkt und dadurch das Risiko eines Unfalls ansteigt.

Der Fußweg muss sicher bleiben

Insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmer, also Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, sind Gehwege ein geschützter, sicherer Raum – und das müssen sie auch bleiben, fordert der Hauptgeschäftsführer der DGUV von der Politik:

„Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verkehrsminister von Bund und Ländern darum, die bestehenden Regelungen nur zu lockern, wenn belastbare Erfahrungen und Daten eindeutig dafür sprechen. So lange dies nicht der Fall ist, muss die Schrittgeschwindigkeit die Höchstgeschwindigkeit auf Gehwegen bleiben.“

Ein weiteres Risiko ergibt sich aus Sicht der Gesetzlichen Unfallversicherung auch bei der Frage ab welchem Alter E-Scooter genutzt werden dürfen: „Auf dem Schulweg ereignen sich bereits rund 100.000 Unfälle jährlich, deren Kosten die Unfallkassen tragen. Viele davon gehen glimpflich aus, aber die Statistik zeigt, dass sich das mit zunehmender Motorisierung ändert.“

Sachkenntnis nachweisen

Aus diesem Grund sei, so Breuer, eine Nutzung ohne Altersbegrenzung nicht tragbar. Er schlägt vor, Elektrokleinstfahrzeuge bis 20 km/h nicht für Fahrerinnen und Fahrern unter 15 Jahren freizugeben. Dieses Alter verhält sich vergleichbar zum Mofa. Auch hier liegt das Mindestalter bei 16 Jahren.

Wer ein Mofa nutzen möchte, der muss seine Sachkunde mit einer Führerscheinprüfung nachweisen. Ähnlich könnte es aus Sicht von Breuer auch für die E-Scooter geregelt werden.

 

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