Liquiditätsfallen: Wie Sie die größten Risiken umschiffen können

Gut ausgestattet mit einem bezahlten Einfamilienhaus und beträchtlichen Vermögen beginnt für viele der Lebensabschnitt nach dem Erwerbsleben, der von Genuss und Freizeit geprägt sein sollte. Doch es lauern neue Gefahren für die nächsten Jahren, die es in dieser Ausprägung so noch nie gab. Eines haben alle drei Risiken gemeinsam: sie sind vermeidbar und schützen das Vermögen. Ein Gastbeitrag von Margit Winkler, Institut GenerationenBeratung

Liquiditätsrisiko 1: Pflegefall

Die Politik will bessere Bedingungen für Alten- und Krankenpfleger, Berufsbetreuer, Ärzte und pflegende Angehörige schaffen. Doch die Anzahl der Bedürftigen wird sich in den nächsten drei Jahrzehnten unaufhaltsam erhöhen und damit verschlechtern sich die Aussichten dramatisch.

Im Pflegefall sind die Kosten bereits jetzt extrem hoch und aus laufenden Einnahmen selten zu stemmen. Wer sich selbst nicht kümmert, muss in Kauf nehmen, dass dann die Kinder als bevollmächtigte Personen oder als Betreuer vor dem Problem stehen.

Doch derjenige, der sich damit rechtzeitig auseinandersetzt, kann mithilfe seines Finanzberaters Lösungen finden und übernimmt damit selbst die Organisation seiner Finanzen. Partner und Familie werden es ihm danken, denn damit ist klar, wie in schwierigen Lebenssituation zu verfahren ist.

Geld senkt das Schadensrisiko nicht

Allerdings derjenige, der sich „nur“ auf sein Vermögen verlässt, läuft Gefahr, dass es sich aufbraucht und dann müssen die eigenen Kinder bis zum Tod zahlen. Überschlägig verbraucht jeder im Pflegefall 100.000 Euro in nur 5 Jahren. Übrigens Kinder – egal wie alt – erwarten immer, dass die Eltern die eigenen Vorsorgen treffen.

Sind die Finanzen für die Pflege nicht geklärt, kommt bei Kindern häufig das Gefühl auf, dass diese Belastung bei ihnen hängen bleibt und sie zahlen müssen: aus dem Erbe oder wegen Elternunterhalt.

Produkt/Lösung: Pflegeversicherung oder Auszahlplan über individuelle Summe gemäß Pflegestatus

Liquiditätsrisiko 2: Pflichtteil

Für die meisten Deutschen ist das Berliner Testament die Lösung für den letzten Willen. Dabei spielt der gegenseitige Versorgungsgedanke der Ehepartner eine tragende Rolle. Denn der überlebende Ehegatte erhält das gesamte Vermögen und die Kinder gehen zunächst leer aus. Erst nach dem Zweitversterbenden erben sie zu gleichen Teilen.

 

Seite 2: Worauf Sie noch achten müssen

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