Haftpflicht: Wenn Nachbars Pflanzen Schäden verursachen

Bäume halten sich nicht an Grundstücksgrenzen. Wenn sich das Wurzelgeflecht beim Nachbarn ausbreitet und sich dadurch seine Terrasse wölbt oder Risse im Carport auftreten, haftet der Baumbesitzer unter Umständen für die Schäden, warnt die R+V Versicherung.

Es kann teuer werden, wenn Wurzeln Schäden an Bauwerken verursachen.

Wenn Baumwurzeln über eine Grundstücksgrenze hinauswachsen, brauchen die Besitzer nicht sofort zu handeln. Anders verhält es sich jedoch bei Schäden. „Es kommt vor, dass auf dem Nachbargrundstück Pflastersteine angehoben werden und sich Risse im Mauerwerk bilden“, sagt Ferenc Földhazi, Haftpflichtexperte bei der R+V Versicherung: „Zudem können die Wurzeln in Leitungen, Teichfolien und Nutzgartenflächen hineinwachsen.“ In solchen Fällen muss der Besitzer des Baumes für Schäden aufkommen und die Wurzeln beseitigen.

Ein Fall für die Haftpflichtversicherung

Tut er dies nicht, darf der Nachbar nach einer angemessenen Frist selbst handeln und die Wurzeln kappen. Zudem kann er dem Baumbesitzer die Kosten für Reparaturen in Rechnung stellen. „Die Voraussetzung für dieses Vorgehen ist, dass die Wurzeln tatsächlich für Schäden oder eine andere wesentliche Beeinträchtigung verantwortlich sind“, sagt R+V-Experte Földhazi.

Wohnt der Baumbesitzer auf dem Grundstück, kommt meist die Privathaftpflichtversicherung für Schäden durch Baumwurzeln auf dem Nachbargrundstück auf. Andernfalls bietet eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Schutz.

Weitere Tipps:

  • Der Geschädigte kann nur verlangen, dass die betroffenen Wurzeln
    entfernt werden müssen, nicht aber der komplette Baum.
  • Wer die Wurzeln kappt, muss immer auf die Standsicherheit des
    Baumes achten.
  • Um Schäden durch Baumwurzeln zu vermeiden, können
    Grundstückseigentümer eine Wurzelsperre einsetzen. Das ist auch
    nachträglich möglich.
  • Wenn Gartenbesitzer neue Bäume pflanzen, sollten sie ausreichend
    Abstand zum Nachbargrundstück halten. Bei vielen Bäumen erreicht
    das Wurzelgeflecht einen Umfang, der etwa der ausgewachsenen
    Krone des Baumes entspricht. Baumschulen können hier Rat geben.

 

Foto: R+V

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