Versicherungspolicen: Wo es Steuern zurückgibt

In diesem Jahr verlängert sich erstmalig die Frist zur Abgabe der Steuererklärung auf den 31. Juli. Besonders Steuererklärungs-Muffel wird die zwei-monatige Fristverlängerung freuen. Dabei kann man mit den richtigen Tipps und Kniffen durchaus eine ganze Menge der gezahlten Steuern wiederbekommen. Dies gilt auch für die abgeschlossenen Versicherungspolicen.

Das Rostocker Insurtech Hepster informiert, welche Versicherungen sich von der Steuer absetzen lassen und worauf bei der Steuererklärung zu achten ist.

Werbungskosten oder Sonderausgaben

Versicherungen, die von der Steuer absetzbar sind, gelten entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben. Zu den Werbungskosten zählen alle Versicherungen, die ein berufliches Risiko abdecken. Zu diesen zählen:

  • Berufshaftpflichtversicherungen
  • Unfallversicherungen für beruflich bedingte Unfälle
  • eine für das Arbeitsrecht geltende Rechtsschutzversicherung

Unter Sonderausgaben fallen die Policen, die ein privates Risiko absichern:

  • Private Kranken- und Pflegeversicherung
  • Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
  • Pflegezusatzversicherung
  • Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung
  • Haftpflichtversicherungen (auch Tierhalter-Haftpflichtversicherungen)
  • Kfz-Haftpflichtversicherungen
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Riester-Renten
  • Kapital-Lebensversicherung
  • Reisekrankenversicherung

Grundsätzlich gilt, dass alle Versicherungen, die der Vorsorge und Einkommensabsicherung sowie der Absicherung in Beruf und Ausbildung dienen, steuerlich geltend gemacht werden können. Ausgenommen sind Sachversicherungen, wie die Hausratversicherung, Gebäudeversicherungen, Kfz-Kaskoschutz sowie Fahrrad-, Reisegepäck- und Reiserücktrittsversicherung. Diese lassen sich nicht von der Steuer absetzen.

Tipp: Einige Policen decken nicht nur ein privates, sondern gleichzeitig auch ein berufliches Risiko. In diesem Fall werden die einzelnen Positionen in der Steuererklärung einfach zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten aufgeteilt. Die jeweilige Versicherung stellt auf Nachfrage eine Bescheinigung, die mit der Steuererklärung ans Finanzamt gesendet wird, aus, wie die einzelnen Beitragssätze aufgeteilt sind.

Seite zwei: Obergrenzen der abzusetzenden Versicherungen

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