Corona: Die Versicherungs-FAQ zu Nachbarschaftshilfe, Reise und Haftpflicht

Zahlt meine Reiseversicherung, wenn ich wegen einer Corona-Infektion die Reise nicht antreten kann? Was geschieht bei Nachbarschaftshilfe? Welche Versicherung zahlt, wenn die Nachbarskinder in meiner Obhut verunglücken? Und ist eine Coronainfektion ein Fall für die private Unfallversicherung? Der GDV gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Reiseversicherung: Tritt meine Reiserücktrittsversicherung ein, wenn ich mich mit dem Coronavirus infiziert habe und daher nicht reisen kann?

Ob die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten übernimmt, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Es kommt auf die Bedingungen der jeweils abgeschlossenen Versicherung, die konkreten behördlichen Maßnahmen und die weitere Verbreitung des Virus an. Erkrankte sollten sich deshalb zur Klärung dieser Frage mit ihrem Reiseversicherer in Verbindung setzen.

Wann kann ich eine Pauschalreise kostenfrei stornieren?

Reisende können eine Pauschalreise kostenfrei stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen Nähe „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die den Aufenthalt am Urlaubsort oder die Reise dahin erheblich beeinträchtigen. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist dafür ein mögliches Indiz, aber nicht zwingend notwendig. Auch ohne Reisewarnung können die Voraussetzungen für eine kostenfreie Stornierung gegeben sein. Wer eine Reise nicht antreten möchte, sollte sein Reisebüro bzw. seinen Reiseveranstalter kontaktieren.

Bin ich versichert, wenn ich mich auf einer Reise mit dem Coronavirus infiziere?

Unabhängig vom Coronavirus sollte für Auslandsreisen immer eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Sie übernimmt die für eine Behandlung im Ausland anfallenden Kosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckt sind – und leistet, je nach einbezogenem Bedingungswerk, auch für die medizinische Behandlung wegen einer Coronavirus-Infektion.

Tritt meine Reiserücktrittsversicherung ein, wenn ich wegen Kontakts zu einem Erkrankten unter Quarantäne gestellt werde, ohne dass das Virus bei mir nachgewiesen wurde?

Nein, eine behördlich angeordnete Quarantäne ist von der Reiseversicherung nicht gedeckt.

Nachbarschaftshilfe: Welche Versicherung leistet, wenn ich auf die Kinder meiner berufstätigen Nachbarn aufpasse und denen etwas passiert?

Die gesetzliche beziehungsweise private Krankenversicherung übernimmt in dieser Situation die Behandlungskosten. War es ein schwererer Unfall und das Kind trägt bleibende Beeinträchtigungen davon, etwa eine Behinderung, hilft auch eine Kinder-Unfallversicherung weiter. Sie finanziert etwa den behindertengerechten Umbau des Hauses der Familie.

Wenn die Nachbarskinder in meiner Wohnung etwas kaputt machen, wer kommt dafür auf?

In diesem Fall leistet die Familien-Haftpflichtversicherung Ersatz für den Schaden. Kinder sind grundsätzlich über die Familien-Haftpflichtversicherung der Eltern versichert, solange sie nicht volljährig sind.

Bei der Haftungsfrage spielen das Alter des Nachwuchses und die Situation, in der es den Schaden verursacht hat, eine entscheidende Rolle. Kinder sind laut Gesetzgeber bis zu ihrem siebten Geburtstag deliktunfähig. Eltern müssen dann für die Beschädigung ihrer Sprösslinge aufkommen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Das Kind ist unabhängig von seinem Alter weiterhin über die Eltern haftpflichtversichert, solange es

  • zur Schule geht.
  • seine erste Berufsausbildung (Lehre oder Studium) macht.
  • sich in den üblichen Wartezeiten zwischen den Ausbildungsabschnitten befindet.

Ich passe auf den Hund meiner Nachbarn auf. Er zerstört mein Sofa. Ist das versichert?

Ein Fall für die Hundehalterhaftpflicht. Der Hundehalter muss prinzipiell immer für den Schaden aufkommen, den sein Hund anderen zufügt. Der Halter haftet dafür mit seinem gesamten Vermögen in unbegrenzter Höhe. Hat er dagegen eine Hundehaftpflicht abgeschlossen, übernimmt die Versicherung dieses Risiko und kommt für entstandene Schäden bei Dritten auf.

Der Versicherungsschutz einer Hundehaftpflicht umfasst in der Regel folgende Schäden:

  • Personenschäden wie Schmerzensgeld, Behandlungskosten nach einem Biss)
  • Sachschäden, etwa wenn ein Hund zerstört die teuren Schuhe eines Gastes)
  • Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens wie etwa der Verdienstausfall eines verletzten Tierarztes)

Zahlt die private Unfallversicherung bei einer Coronainfektion?

Nach den unverbindlichen GDV-Musterbedingungen für die private Unfallversicherung sind Infektionen grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Bezogen auf Corona gilt eine Ausnahme nur dann, wenn das Virus über eine größere Unfallverletzung oder im Rahmen einer unfallbedingten Heilmaßnahme in den Körper gelangt ist. Versicherungsschutz für die Schmier- oder Tröpfcheninfektion besteht somit nicht.

Manche Unfallversicherer bieten zwar erweiterten Versicherungsschutz in Einzelfällen, aber nur wenn es im beruflichen oder ehrenamtlichen Kontext zu einer Schmierinfektion gekommen ist. Eine Tröpfcheninfektion ist hingegen häufig ausgeschlossen. (dr)

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