Heil und Spahn klären offene Fragen für Grundrenten-Entwurf

Im Streit um die Grundrente hat die Bundesregierung verbliebene Streitpunkte ausgeräumt. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hätten „die letzten noch offenen Fragen im Gesetzentwurf“ geklärt, teilten beide Ressorts am Donnerstag mit.

Jens Spahn (links) und Hubertus Heil 

Er wurde demnach nun in die regierungsinterne Abstimmung gegeben. Angestrebt wird, dass sich das Kabinett am 12. Februar damit befasst. Wichtiger Punkt der Einigung sei, wie von der Koalition angestrebt harte „Abbruchkanten“ zu vermeiden.

Das betrifft zum einen die nötigen Beitragszeiten, um einen Zuschlag auf die Rente zu erhalten. Dafür sei ein Einstiegsbereich von 33 bis 35 Jahren mit eingezahlten Rentenbeiträgen vereinbart worden – hierfür solle „ein geringerer Grundrentenzuschlag“ gezahlt werden. Den vollen Zuschlag soll es ab 35 Beitragsjahren geben.

Kapitalerträge sollen umfassend berücksichtigt werden

Zum anderen sollen Einkommen von mehr als 1.250 Euro bei Alleinstehenden oder 1.950 Euro bei Paaren zu 60 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet werden – Einkommen von mehr als 1.600 Euro beziehungsweise 2.300 Euro zu vollen 100 Prozent.

Mögliche Kapitalerträge sollen bei der Einkommensprüfung umfassend berücksichtigt werden, wie es hieß. Der Aufschlag für Bezieher kleiner Renten soll Anfang 2021 starten, zuletzt war aber unter anderem strittig, wer genau profitieren soll. (dpa-AFX)

Foto: Picture Alliance 

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