Rente ohne Grenzen? Das sollten Sie wissen

Immer mehr Deutsche zieht es für den Ruhestand in andere Länder. Sich zur Ruhe setzen, wo andere Urlaub machen – ein schöner Gedanke. Aber es gibt auch immer mehr Arbeitnehmer, die einen Teil ihres Arbeitslebens im Ausland verbringen und dort Rentenansprüche erwerben. Experten der Arag verraten, was Rentner in beiden Fällen wissen sollten.

Mallorca gehört mit zu den beliebten Destinationen für deutsche Rentner.

Wer in Deutschland gesetzlich rentenversichert war, steht vor der freien Wahl, wo er seinen Ruhestand verbringen möchte. Die Deutsche Rentenversicherung überweist bereits heute laut eigenen Angaben 1,8 Millionen Renten in über 150 Länder.

Wer als Rentner nicht länger als sechs Monate im Jahr außerhalb Deutschlands verweilt, erhält seine Rente im Ausland schon immer in voller Höhe. Mögliche Abzüge drohen, wenn die Rente auf einem ausländischen Konto landet, denn Kursverluste und Bankspesen übernimmt die Deutsche Rentenversicherung nicht.

Doch auch wer seinen Lebensmittelpunkt außerhalb Deutschlands hat, also dauerhaft im Ausland lebt, erhält seine Rente seit 2013 dort ebenfalls in voller Höhe. Voraussetzung ist nur, dass der gewählte Altersruhesitz innerhalb der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz liegt oder es sich um ein Land handelt, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.

Deutschland hat aktuell mit 20 nicht EU-Staaten zweiseitige Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Diese Abkommen regeln den Erwerb von Rentenansprüchen und das Zahlen von Renten in das jeweilige Land.

 

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Rente im Ausland bei verminderter Erwerbsfähigkeit?


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