Zurich führt Anwalts-Chat ein

Die Zurich Versicherung offeriert Kunden ab sofort eine digitale Rechtsberatung von unabhängigen Fachanwälten im Online-Chat. Auch die Zurich-Tochter DA Direkt bietet diese Art der Rechtsberatung zukünftig an. Die Auskünfte im Chat sind nach Zurich-Angaben rechtsverbindlich.

Der zuständige Rechtsanwalt nimmt die Chat-Anfrage an und berät Kunden mit einer Rechtsschutzversicherung via Messenger. 

Die Beratung im Online-Chat deckt nach Angaben des Versicherers alle Rechtsfragen des deutschen Rechts ab und ist für Versicherte über die Webseite der jeweiligen Gesellschaft abrufbar. Kunden erhalten auch ohne konkreten Versicherungsfall Rat von den Anwälten – unabhängig vom Rechtsgebiet.

Der zuständige Rechtsanwalt nimmt die Chat-Anfrage an und berät Kunden mit einer Rechtsschutzversicherung via Messenger – kostenlos und ohne Zeitlimit. Eine Selbstbeteiligung des Versicherten fällt nicht an.

Der komplette Chatverlauf kann am Ende der Beratung vom Kunden als PDF abgespeichert werden. Das Protokoll der Chat-Beratung ist also rechtsverbindlich – unter dem Vorbehalt, dass die Angaben des Kunden richtig und vollständig sind. Die Rechtsanwälte sind im Chat von montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr erreichbar. (kb)

Foto: Shutterstock

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