BDV sieht Staatsfonds in der privaten Altersvorsorge kritisch

Foto: DVAG
Helge Lach, Vorsitzender des BDV

Aus Sicht des DVAG-nahen Bundesverbands Deutscher Vermögensberater (BDV) gibt es im Koalitionsvertrag neben vielen positiven Aspekten auch Fragezeichen. Diese betreffen in erster Linie die Rente.

„Es soll zukünftig gleich zwei Staatsfonds geben, einen innerhalb der gesetzlichen Rente, einen zweiten in der privaten Altersvorsorge. Insbesondere letzteren sehen wir als Verband kritisch. Einerseits, weil die Eigenverantwortung der Bürger und die verfügbaren Nettoeinkommen weiter eingeschränkt werden. Zum anderen, weil sich die von uns schon seit Jahren vorgeschlagenen Verbesserungen für das Riester-Sparen nicht wiederfinden. Stattdessen soll nun der Staat das Ruder übernehmen“, wird BDV-Chef Dr. Helge Lach in einer Pressemitteilung des Verbands zitiert.

Die Idee einer teilweisen Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rente sieht der BDV positiv, denn die Rente stehe so neben Demografie und Konjunktur auf einem dritten Bein, dem der Kapitalmärkte. Der Haken: Von einer staatlichen Aktienrente würden erst die heute noch Jungen profitieren. „Bei allen guten Ideen für das Rentensystem: Für die Lösung des ab 2025 anstehenden Kernproblems, die Finanzierung der Renten der geburtenstarken Jahrgänge, werden die Weichen von der Ampelkoalition nicht gestellt. Mit den geplanten Garantien, über die sich natürlich die aktuellen und bald kommenden Rentner freuen werden, wird die Finanzierungslücke sogar noch größer. Obgleich Einschnitte politisch immer schwierig sind, hätten wir uns gewünscht, dass sich hier mehr Generationengerechtigkeit wiederfindet. Schließlich sind es die Kinder der Vertreter der geburtenstarken Jahrgänge, die als Erwerbstätige ab 2025 die Lasten zu tragen haben“, so Lach.

Im geplanten Staatsfonds im System der privaten Altersvorsorge sieht der BDV Widersprüche, zu denen man verbandsseitig das Gespräch mit der Politik suchen will. „Es ist schon ein wenig seltsam: Für die hohen Kosten und fehlende Rendite beim Riester-Sparen sind nicht die privaten Anbieter verantwortlich, sondern die Politik, die Reformen versäumt hat. Eine Vereinfachung hätte die Kosten reduziert, und die Abschwächung der Bruttobeitragsgarantie hätte Anlagen in Aktien ermöglicht. Dass jetzt als Ersatz für Riester ein staatliches Gegenangebot mit systemischen Kostenvorteilen geschaffen werden soll, das zudem im Gegensatz zu Riester in Aktien investieren kann, ist alles andere als ein ‚Level-Playing-Field'“, so Lach. Der Verband werde sich dafür einsetzen, dass ein solches bei der Ausgestaltung der geplanten Reformen mit bedacht wird.

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