„Es ist besser Zahlen nachzurechnen, als Behauptungen unreflektiert zu wiederholen“

Miriam Michelsen, Leiterin Altersvorsorge und Krankenversicherung bei MLP und Prof. Jochen Ruß, Geschäftsleiter des Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften

Die Basisrente ist besser als ihr Ruf. Insbesonderer wenn Sie mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kombiniert wird. Eine Studie des Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften (Ifa) im Auftrag von MLP hat die Basisrente plus BUZ mit einem Fondsparplan und einer Selbstständigen BU verglichen. Cash. sprach mit Professor Jochen Ruß, einem der Geschäftleiter des Ifa und Miriam Michelsen, Leiterin Altersvorsorge und Krankenversicherung bei MLP, über die spannenden Erkenntnisse.

Das Image der Basisrente ist belastet. Zumindest gibt es nicht wenige Medien, die an dem Produkt Zweifel säen. Warum wird das Produkt derart kritisiert?

Ruß: Der Gesetzgeber hat bei der Basisrente bewusst Flexibilitäten eingeschränkt. Eine Kapitalauszahlung ist beispielsweise nicht möglich. Damit soll die Lösung, die insbesondere auch für Selbstständige eingeführt wurde, in ihrer Funktionsweise der gesetzlichen Rente ähneln.

Leider wird dieser Aspekt in der Diskussion über die Basisrente oft in den Vordergrund gerückt. Die Vorteile – insbesondere in Bezug auf die Besteuerung – werden hingegen übersehen. Besonders kritisiert wird übrigens oft die Koppelung einer Basisrente mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Daher haben wir beim Ifa diese Variante genauer unter die Lupe genommen (Link zur Studie).

Gefühlt macht auch der Vertrieb einen Bogen um das Produkt. Täuscht der Eindruck?

Michelsen: Ich bin nicht der Auffassung, dass die Basisrente einen schweren Stand bei Kunden hat. Klar ist aber auch, dass es sich um ein beratungsintensives Produkt handelt: Vermittler müssen mit dem Interessenten zusammen die Vor- und Nachteile abwägen – dafür braucht es Expertise. Gerade in unserer Kundenklientel überwiegen oft die Vorteile.

Wo liegen diese Vorteile der Basisrente?

Michelsen: Gerade für Selbstständige und gut verdienende Angestellte ist das Produkt aufgrund seiner steuerlichen Förderung grundsätzlich attraktiv. Außerdem leistet es, egal wie alt der Kunde wird. Für wen die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Einschränkungen bei der Flexibilität weniger relevant sind, der findet in der Basisrente meist einen guten Baustein für seine ergänzende Altersvorsorge.

Sie schreiben, dass die Gruppe der Verbraucher, für die die Basisrente plus BUZ unter Berücksichtigung der quantitativen Kriterien vorteilhaft ist, sehr groß ist. Bevor wir zum Kundenkreis kommen: Sie haben beide Varianten – eine Basisrente mit BUZ sowie eine Vergleichsvariante bestehend aus einem Fondssparplan und einer selbstständigen BU – unter qualitativen und quantitativen Gesichtspunkten verglichen. Können Sie kurz die qualitativen und quantitativen Kriterien erläutern. Was verbirgt sich dahinter?

Ruß: Im Prinzip ist das ganz einfach: Die quantitativen Kriterien sind das, was man in Euro und Cent messen kann. Also die Unterschiede im Preis-Leistungs-Verhältnis, die vor allem daraus resultieren, dass die Basisrente und das von uns betrachtete Vergleichsprodukt einer unterschiedlichen Besteuerung unterliegen und unterschiedliche Kosten aufweisen.

Die qualitativen Kriterien umfassen alles andere, also insbesondere die Unterschiede in der Flexibilität, den Zugriff auf die angesparten Mittel während der Laufzeit, aber auch die Möglichkeit, Kapital- und Rentengarantien einzuschließen.

Wer zählt eigentlich zum potenziellen Kundenkreis?

Michelsen: Zunächst einmal ist die Berufsunfähigkeitsversicherung – darüber sind sich Vermittler und Verbraucherschützer einig – eine existenzielle Absicherung, die sich jeder mit Blick auf eine mögliche Verschlechterung des Gesundheitszustands so früh wie möglich zulegen sollte.

Miriam Michelsen

Bei Kombinationslösungen sind Vor- und Nachteile im Einzelfall zu bewerten. Der Vorteil in den quantitativen Kriterien kann für Verbraucher ein gutes Argument darstellen, die geringere Flexibilität einer Basisrente in Kauf zu nehmen.

Wie sieht es mit dem Kundenkreis unter der Berücksichtigung der qualitativen Kriterien aus?

Michelsen: Darunter fällt insbesondere die bereits angesprochene eingeschränkte Flexibilität. Gerade für unsere Kundengruppe spielt diese aber oft nur eine sehr untergeordnete Rolle. Denn MLP-Kunden sind weit überwiegend Akademiker, bei denen die Kombilösung meist einen von mehreren Baustein im Rahmen einer breiten Vorsorge-Aufstellung bildet.

Das bedeutet: Sie könnten in einem finanziellen Notfall zuerst andere Bausteine ihres Altersvorsorge-Portfolios, beispielweise Fondssparpläne, reduzieren oder auflösen. Gleichzeitig haben unsere Kunden als Akademiker ein sehr geringes Risiko, über längere Zeit unfreiwillig arbeitslos zu werden, und bringen noch dazu oft auch einen stabilen finanziellen Hintergrund in der Familie mit. Genau dies wird in einer guten Beratung ergebnisoffen besprochen.

Ruß: Darüber hinaus wird oft als Argument gegen die Basisrente mit gekoppelter BUZ angeführt, dass der BU-Schutz neu organisiert werden muss, wenn der Sparprozess reduziert oder eingestellt wird. Diese Neuorganisation, also eine spätere „Entkoppelung“ des Berufsunfähigkeitsschutzes vom Sparprozess, ist bei modernen Basisrenten mit BUZ aber in der Regel jederzeit möglich – auch ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Wäre nicht der Ansatz günstiger, eine Basisrente und eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abzuschließen?

Michelsen: Darin sehen wir kaum Sinn: Warum sollte der Kunde nicht den kompletten großen Steuervorteil aus der Kopplung mitnehmen, wenn er doch in einem finanziellen Notfall auch wieder entkoppeln kann?

Und wie gesagt, wir reden hier von einem Notfall, der in unserer Kundenklientel recht unwahrscheinlich ist. Natürlich kann man aber seinen bisherigen BU-Schutz noch mit einer SBU aufstocken, wenn man hohe Summen absichern möchte, aber nicht gleichzeitig weitere Altersvorsorge aufbauen will.

Lesen Sie hier, wie es weitergeht.

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